Plattformen und Versender sehen keine Datenschutz-Probleme |
Dürfen Apotheken-Plattformen in Zukunft weiter die Scan-Funktion für E-Rezepte anbieten? / Foto: PZ/Evans
Infolge von Bedenken der Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein, Marit Hansen, hat sich die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) aus der E-Rezept-Testphase zurückgezogen. Wie die PZ bereits berichtete, hat die Datenschutzbeauftragte allerdings nicht das gesetzlich vorgegebene E-Rezept-Verfahren über die Gematik-App infrage gestellt. Vielmehr hat sie Kritik am Mail-Angebot des Praxissoftware-Herstellers Medisoftware geübt. Dieses Programm sollte in der E-Rezept-Pilotregion Schleswig-Holstein zum Einsatz kommen. Es ähnelt in Grundzügen den Geschäftsmodellen der großen Versandhändler und Apotheken-Plattformen.
Hintergrund ist, dass die E-Rezept-Weiterleitung über die Gematik-App bisher kaum genutzt wird, da das Anmeldeverfahren dafür für die Patienten sehr kompliziert ist. Um das Einlösen von elektronischen Verordnungen für Patienten praktikabler zu gestalten, hatte der Praxissoftware-Hersteller Medisoftware die Weiterleitung des E-Rezept-Codes, mit denen die Patienten die Apotheke ihrer Wahl mit der Belieferung beauftragen, via E-Mail etabliert.
Dieses Verfahren stuft allerdings die Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein als unsicher ein. Hansen geht aber noch einen Schritt weiter und äußerte grundsätzliche Bedenken an der E-Rezept-Weiterleitung via Mail, SMS oder Smartphone-App. Ihre Kritik entzündet sich dabei in erster Linie an der fehlenden Prüfung der Berechtigung. Konkret bemängelt Hansen, dass man in manchen Apps nach dem Scannen des E-Rezept-Codes die Rezeptdaten einsehen kann. »Wenn ohne weitere Berechtigungsprüfung jeder, der auf den Code Zugriff hat, mit einfachen Mitteln wie kostenlosen Apps oder durch Nutzung von Online-Apotheken das vollständige E-Rezept sichtbar machen kann, kommt dies der Übermittlung von Gesundheitsdaten gleich.« Hansen übt damit Kritik an der derzeitigen Praxis von Plattformen und Versandhändlern, die ihren Kunden für die E-Rezept-Codes die Foto-Funktion anbieten. Wörtlich sagte sie gegenüber der PZ: »Hinzu kommt die Nutzungsmöglichkeit von Online-Apotheken, die ein E-Rezept-Scanning ohne Berechtigungsprüfung anbieten«, so die Landesdatenschutzbeauftragte.
Die Plattformen selbst sehen infolge der Bedenken der Landesdatenschutzbeauftragten keinen Handlungsbedarf. Die Plattform gesund.de sieht keine Datenschutzprobleme. »Patienten übermitteln den E-Rezept-Token über eine nach dem aktuellen Stand der Technik sichere verschlüsselte Verbindung«, teilte eine Sprecherin mit. Die Patienten scannen demzufolge hierfür den Code auf dem ausgedruckten E-Rezept. Dabei werde der Token allerdings nicht ausgelesen. Anders als bei einer Übermittlug des Tokens per E-Mail oder SMS greifen laut der Unternehmenssprecherin Apotheker bei gesund.de anschließend über einen gesicherten Weg innerhalb des geschlossenen Systems auf die Codes zu. Die unter anderem von Phoenix und Noventi betriebene Plattform will an der Foto-Funktion festhalten. Der Scan des ausgedruckten Codes sei aktuell der praktikabelste Weg, das E-Rezept bequem, schnell und sicher digital zu nutzen, so die Unternehmenssprecherin weiter. Die Patienten könnten bereits zwischen 7000 Apotheken auswählen, sparten durch die digitale Übermittlung doppelte Wege und könnten sich ihre Medikamente von der gewählten Apotheke mit dem Botendienst sogar direkt nach Hause bringen lassen, führt sie aus. Auf den grundsätzlichen Einwand der Datenschutzbeauftragten Hansen, dass die Identität der Patienten und damit ihre Berechtigung in den Apps nicht geprüft werden, geht gesund.de allerdings nicht ein.
Auch die unter anderem von Noweda und dem Burda-Verlag betriebene Plattform »ihreapotheken.de« zeigt sich entspannt. Die datenschutzrechtlichen Bedenken treffen laut einem Sprecher auf das Unternehmen nicht zu. Denn erstens biete die Plattform eine »hochsichere Infrastruktur, die der Patient nutzen kann, um seine Verordnung direkt zu der von ihm gewählten Apotheke zu schicken«. Die Übermittlung erfolge dabei nicht an »IhreApotheken.de«, sondern auf direktem Weg in die Apotheke. Daraus erkläre sich die zwingende Vorgabe auf Webseite und App, dass der Patient zunächst seine Apotheke aussuchen muss und erst dann sein abfotografiertes oder eingescanntes Rezept hochladen kann. Die in Schleswig-Holstein kritisierte Weiterleitung von Rezepten per E-Mail sei bei »IhreApotheken.de« zudem nicht möglich. Zweitens sei es nicht möglich, Rezeptdaten auszulesen und/oder einzusehen. Drittens würden keine Rezeptinformationen automatisiert über die Plattform den Patienten zurückgespielt. Wie genau das Unternehmen die von der Datenschützerin bemängelte Zugangsberechtigung sicherstellen will, bleibt allerdings auch nach dieser Stellungnahme offen.
Die EU-Versender haben in der Datenschutz-Debatte rund um die E-Rezept-Weiterleitung einen Vorteil: Sie wurden von der Gematik an die Telematikinfrastruktur angeschlossen und können somit direkt via E-Rezept-App der Gematik angesteuert werden – wenn die App irgendwann einmal flächendeckend funktioniert. Klar ist aber: Im Moment betreiben auch die Versender in ihren Apps Scan-Angebote für E-Rezepte. Auf Nachfrage der PZ erklärte eine DocMorris-Sprecherin, dass aus Sicht des Konzerns mit der Begründung der Landesdatenschutzbeauftragten ein patientenfreundlicher Weg verhindert werde, über welchen keinerlei Gesundheits- oder Patientendaten übermittelt werden. DocMorris sei als Apotheke sowie Leistungserbringer direkt an die TI angeschlossen, ist schon heute E-Rezept-ready und erfülle alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Und weiter: »Die Akteure im deutschen Gesundheitswesen – ob aus Politik oder als Leistungserbringer – sind jetzt mehr denn je aufgefordert, nutzerfreundliche und diskriminierungsfreie Einlöseformen für das E-Rezept schnellstmöglich zu etablieren und damit die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen wieder auf Kurs zu bringen.« Die Shop Apotheke wollte sich zu der Angelegenheit nicht äußern.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.