Pharmaziestudium früher und heute |
Laura Rudolph |
11.07.2025 07:00 Uhr |
1904 wurde die Dauer des Studiums auf vier Semester erhöht – im Europavergleich war es damit immer noch das kürzeste. Die Hochschulzeit folgte auf eine dreijährige Lehrzeit (mit Abitur nur zwei Jahre), eine praktische Prüfung und einem Jahr Tätigkeit als »Gehilfe« in der Apotheke. Nach dem Studium wiederum folgten nochmal eine zweijährige praktische Ausbildung, sodass die Ausbildungszeit insgesamt sieben Jahre mit Abitur und acht Jahre ohne betrug. 1921 wurde das Abitur als Zulassungsvoraussetzung für das Studium festgelegt.
13 Jahre später, 1934, wurde das Studium – wie bereits lange vom Berufsstand gefordert – auf sechs Semester verlängert. Ergänzend waren eine zweijährige Lehrzeit vor und ein einjähriges »Kandidatenjahr« nach dem Studium vorgesehen. Auch die Lehrinhalte hatten zu diesem Zeitpunkt bereits ein Update enthalten und schlossen nun auch Bakteriologie, Hygiene und Sterilisationsverfahren sowie physiologisch-chemische Untersuchungen mit ein. Gleiches galt für pharmakologische Lehrinhalte, Homöopathie und Wirtschaftslehre – nicht alles war evidenzbasiert.
Die Ausbildungsordnung von 1934 war nach dem Zweiten Weltkrieg noch gültig. Die Apothekerausbildung konnte allerdings nur schleppend wieder aufgenommen werden. Die Notwendigkeit, wieder eine funktionierende Arzneimittelversorgung aufzubauen, hatte eine höhere Priorität als Ausbildungsfragen. Dennoch machten Hochschullehrende bereits 1949 umfassende Reformvorschläge. Ebenso schlug die »Arbeitsgemeinschaft Pharmaziestudenten« erst ein sieben-, dann ein achtsemestriges Studium mit medizinischen Inhalten und Pharmakologie als Prüfungsfach vor.
Beim Apothekertag und in diversen Gremien wurden Ausbildungsfragen häufig thematisiert, so auch die Überlegung, ob ein Praktisches Jahr vor oder nach dem Studium oder zwischen Grund- und Hauptstudium erfolgen sollte. Statt diese Fragen zu klären, wurden allerdings erst Grundsatzfragen des Apothekenwesens geklärt und 1960 das Apothekengesetz erlassen. Acht Jahre später trat die Bundesapothekerordnung in Kraft. Diese legte eine Mindestausbildungsdauer von 4,5 Jahren einschließlich einer praktischen Ausbildung von zwölf Monaten fest. Außerdem schrieb sie die Approbation gesetzlich als Voraussetzung vor, um den Apothekerberuf selbstständig und uneingeschränkt auszuüben.