Pharmazeutische Dienstleistungen konkretisieren und ausweiten |
Carolin Lang |
08.04.2021 09:00 Uhr |
Apotheker sollen künftig für pharmazeutische Dienstleistungen vergütet werden. / Foto: Adobe Stock / terovesalainen
Im Dezember vergangenen Jahres trat das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) in Kraft. Das Gesetz verfolgt das Ziel, die flächendeckende Versorgung durch lokale Apotheken zu fördern. Ein Element dieses Gesetzes sind Regelungen zu neuen pharmazeutischen Dienstleistungen, die Apotheken ab Anfang 2022 anbieten sollen. Die genauen Rahmenbedingungen wie konkrete Leistungen und Honorierung stehen bislang nicht, müssen aber bis zum 30. Juni 2021 ausgearbeitet sein. Dem widmen sich aktuell der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband. In einer Pressemitteilung nimmt nun der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) dazu Stellung.
Dabei bezieht sich der Verband unter anderem auf ein Grundlagenpapier der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, das im Februar 2021 veröffentlicht worden war. Darin schreibt der Verband, dass die Ausbesserung bestehender Versorgungsdefizite vorrangig in drei Bereichen durch pharmazeutische Dienstleistungen angegangen werden soll:
»Die genannten Themen sind essenziell für eine gute gesundheitliche Versorgung der Patientinnen und Patienten und bilden somit einen ersten Grundstein für pharmazeutische Dienstleistungen«, heißt es seitens des BPhD. Gleichzeitig sollten darüber hinaus jedoch weitere pharmazeutische Dienstleistungen etabliert werden. Als Nächstes müsse daran gearbeitet werden, zu den Grundsätzen der ABDA konkrete Leistungen zu finden, die in der Apotheke angeboten werden könnten.
Als Beispiele für weitere pharmazeutische Dienstleistungen nennt der BPhD Beratungsleistungen über die verpflichtende Beratung nach der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) hinaus, wie Raucherentwöhnungen, verschiedene Präventionsmaßnahmen und Schulungen zur Adhärenzförderung sowie Therapiebegleitungen beispielsweise bei chronischen Krankheiten. Zudem könne die Apothekerschaft in Zukunft spezielle Beratungssprechstunden zu Themen wie Schwangerschaft, Verhütung, Ernährung und Diabetes anbieten.
Die pharmazeutischen Dienstleistungen sollen laut BPhD sowohl durch Apotheker als auch durch Ärzte initiiert werden können, wodurch der bedarfsgerechte Einsatz gewährleistet werde.