Famotidin und Ranitidin bald ohne Rezept |
| 21.06.1999 00:00 Uhr |
Zum 2. Juni 1999 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die H2-Antagonisten Famotidin und Ranitidin in Dosierungen bis zu 10 mg beziehungsweise 75 mg aus der Verschreibungspflicht entlassen. Famotidin darf ab sofort in festen peroralen Zubereitungen in Konzentrationen bis 10 mg je abgeteilter Form und in Packungsgrößen bis zu 140 mg ohne ärztliche Verordnung bei Erwachsenen und Kindern ab dem 16. Lebensjahr zur kurzfristigen Behandlung bei Sodbrennen gegeben werden. Ranitidin-haltige Präparate sind in Packungsgrößen bis zu 1050 mg bei derselben Indikation frei erhältlich. Bei beiden Substanzen ist die Therapiedauer jedoch auf 14 Tage beschränkt.
Die H2-Antagonisten blockieren kompetitiv die H2-Rezeptoren des Histamins an den Belegzellen der Magenschleimhaut. Sie hemmen damit die basale Histamin-induzierte Säuresekretion. Darüber hinaus unterdrücken die Substanzen auch die Vagus- und Gastrin-induzierte Säurefreisetzung.
Der H2-Blocker Cimetidin bleibt weiterhin
verschreibungspflichtig. Die Substanz hemmt P-450-abhängige Metabolisierungen. Dadurch
kann die Wirkung gewisser Benzodiazepine, Antikoagulantien sowie von Lidocain, Phenytoin
und Theophyllin et cetera verstärkt und verlängert werden. Diese Wechselwirkungen sind
bei den anderen H2-Blockern wesentlich geringer
ausgeprägt und damit klinisch nicht relevant.
© 1999 GOVI-Verlag
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