Pflegekammer will Teilzeitkräfte entlasten |
Die Pflegekammer reagiert auf Kritik und plant, die Freigrenze für den Mitgliedsbeitrag von 5400 Euro auf 9168 Euro zu erhöhen. Foto: Fotolia/ Alexander Raths
Nach Kritik an der Höhe der geforderten Beiträge plant die niedersächsische Pflegekammer künftig Entlastung für Pflegekräfte mit geringem Einkommen. Der Vorschlag für die neue Beitragsordnung werde vorsehen, dass Beschäftigte ab 2019 für ein Jahreseinkommen bis zu 9168 Euro keine Mitgliedsbeiträge zahlen müssen, sagte ein Sprecher der Kammer am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in Hannover. Bislang liegt die Freigrenze bei 5400 Euro. Von der Neuregelung könnten Schätzungen der Pflegekammer zufolge landesweit rund 13.000 Teilzeit-Pflegekräfte profitieren.
Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke hatte in der vergangenen Woche eine rasche Änderung der Beitragsordnung angekündigt. Ihre Vorschläge dazu will sie am Donnerstag dem Gesundheitsausschuss des Landtags präsentieren. Das letzte Wort hat am Freitag die Kammerversammlung. Um den Ärger vieler Pflegekräfte über die Beitragsbescheide für 2018 zu dämpfen, soll die Frist für die Selbstauskunft verlängert werden. Die Beschäftigten bekommen nun bis Ende März Zeit, um Auskunft über ihr Jahresbruttoeinkommen zu geben.
Ursprünglich lief die Frist bis Ende Januar. »Wir werden das kulant handhaben«, sagte der Sprecher. Ab 2019 soll dann laut Vorschlag für die neue Beitragsordnung gelten, dass die Mitglieder zunächst zur Selbstauskunft über ihre Einkünfte aufgerufen werden - und danach auf dieser Grundlage 0,4 Prozent Beitragssatz berechnet wird. Außerdem soll es für die Mitglieder leichter werden, ihre Beiträge bei Einkommensschwankungen anzupassen - etwa dann, wenn sie von Vollzeit auf Teilzeit wechseln. Liegt das Einkommen im laufenden Jahr um 6000 Euro oder mehr unter der Berechnungsgrundlage für die Beiträge, dann kann dies der Pflegekammer gemeldet werden. Bislang lag der Einstiegswert dafür bei 15 000 Euro. Auch dies war kritisiert worden.