Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign
Digitalisierung

PDSG gilt ab heute

Das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) tritt heute in Kraft. Gestern ist es im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Für die Apotheker bedeutet es insbesondere neue Regelungen rund um das E-Rezept.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 20.10.2020  10:30 Uhr

Digitale Lösungen sollen schnell zum Patienten kommen. Das hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sich unter anderem mit dem PDSG zum Ziel gesetzt. Künftig können Versicherte etwa mit der neuen Gematik-App E-Rezepte in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen. Die App wird Teil der Telematik-Infrastruktur (TI) und besitzt Schnittstellen für andere Apps. Alternativ kann der Patient sich weiterhin einen QR-Code auf Papier ausdrucken lassen und in der Apotheke vorzeigen, um sein Medikamente zu bekommen. Das Rezept wird aber auch in diesem Fall digital an die Apotheke übermittelt.

Die vom Deutschen Apothekerverband (DAV) entwickelte Web-App ist damit nur eine Lösung im Pool der  Wettbewerber auf dem Markt. Mit seiner eigenen digitalen Anwendung für das E-Rezept wollte der DAV eigentlich einen einheitlichen bundesweiten Standard etablieren, der niedrigschwellig, diskriminierungs- und werbefrei ist. Doch Spahn hatte offenbar andere Pläne. Man habe die Gematik mit der Entwicklung dieser zentralen App beauftragt, weil sie frei von Verbandsinteressen agiere und eine halbstaatliche Instanz sei, so lautete seinerzeit die Begründung aus dem BMG.

Makelverbot ausgeweitet

Zentral ist zudem, dass im PDSG das Makel- und Zuweisungsverbot auch auf E-Rezepte ausgeweitet wird. Zudem gilt das Verbot künftig auch für Dritte. Und damit ist eine der wichtigsten Forderungen der Apothekerschaft erfüllt. 

Außerdem bekommen Patienten ein Recht darauf, dass der Arzt ihre elektronische Patientenakte (EPA) befüllt. Neben Befunden, Arztberichten oder Röntgenbildern lassen sich ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft in der EPA speichern. Die Nutzung der elektronischen Akte ist freiwillig und der Versicherte entscheidet selbst, welche Daten er darin speichern oder löschen will. Ab 2022 gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, über Smartphone oder Tablet für jedes Dokument einzeln die Zugriffsrechte zu bestimmen. Und ab 2023 können Patienten ihre Daten zudem freiwillig an die Forschung spenden.

Frag die KI
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
BETA
Menü
Zeit
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
Zeit
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
Senden
SENDEN
KI
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
KI
KI
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa