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Werbung für Schwangerschaftsabbrüche
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Paragraf 219a soll bald aufgehoben werden

Ärzte können wohl schon bald öffentlich über verschiedene Möglichkeiten für Schwangerschaftsabbrüche in ihrer Praxis informieren, ohne dafür eine Strafe fürchten zu müssen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) legte am Montag einen Gesetzentwurf für die Aufhebung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch vor, der bisher die «Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft» verbietet.
AutorKontaktdpa
Datum 18.01.2022  08:00 Uhr

Zahl der Abbrüche sinkt seit Jahren

«Die Wirksamkeit des Beratungsmodells zeigt sich auch daran, dass die Zahl der in Deutschland vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüche seit Jahren sinkt», heißt es in dem Entwurf des Bundesjustizministeriums. Allerdings kann es je nach Wohnort schwierig werden, in der Nähe jemanden zu finden, der Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Es sei wichtig, dass ungewollt schwangere Frauen in dieser schwierigen Lebenssituation «nicht noch lange Wegstrecken zurücklegen müssen, dafür wollen wir sorgen», sagte Buschmann. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: «Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein.»

Der Linksfraktion geht die geplante Reform nicht weit genug. «Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine Straftat, sondern ein wichtiger Teil der reproduktiven Selbstbestimmung. Er hat deswegen auch nichts im Strafgesetzbuch zu suchen», sagte die frauenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Heidi Reichinnek. Mögliche weitere Gesetzesänderungen zu Fragen der reproduktiven Medizin werde eine Kommission vorbereiten, sagte der Justizminister. Dazu gehöre beispielsweise auch eine bessere Unterstützung für ungewollt kinderlose Paare.

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