Orale Venentherapie |
Krampfadern sind nicht nur ein kosmetisches Problem. Sie können im späteren Verlauf auch gesundheitsgefährdende Symptome verursachen. / Foto: Fotolia/zlikovec
Jede fünfte Frau und jeder sechste Mann haben laut der Bonner Venenstudie der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie eine chronische Veneninsuffizienz (»Phlebologie« 2003, DOI: 10.1055/s-0037-1617353). Schwere Ausprägungen sind der Untersuchung zufolge zurückgegangen. Aber auch leichte Symptome sollte man ernst nehmen, um nach Möglichkeit einer weiteren Verschlechterung entgegenzuwirken. Sie stellen mehr als ein kosmetisches Problem dar, auch wenn sie von manchen Patienten vor allem als solches wahrgenommen werden.
In der Beratung liegt neben Empfehlungen zu mehr Bewegung und Gewichtsreduktion der Schwerpunkt auf den bei Patienten häufig unbeliebten, aber wirksamen Möglichkeiten einer Kompressionsbehandlung sowie den oralen medikamentösen Therapieoptionen. Als Substanzen mit belegter Wirksamkeit stehen laut Leitlinie »Diagnostik und Therapie der Varikose« standardisierte Extrakte aus Rotem Weinlaub (wie Antistax®) und Rosskastaniensamen (wie Venostasin®) sowie Oxerutin (wie Venoruton®) zur Auswahl.
Orale Venentherapeutika können laut Leitlinie sowohl als Ergänzung zu einer Kompressionstherapie als auch als alleinige Therapie empfohlen werden. Zwar stellt die Kompressionstherapie die Therapie der Wahl dar; sie unterstützt effektiv die Venen-Muskel-Pumpe und die Funktion der Venenklappen. Doch können unter anderem Probleme beim Anlegen der Strümpfe dazu führen, dass diese nicht angewendet werden. Insbesondere die Rückbildung von Ödemen sowie die Linderung subjektiver Beschwerden wie Schmerzen, Schwere und Spannungsgefühl in den Beinen sprechen auch auf eine orale Venentherapie an.
Bei der Anwendung der oben angeführten standardisierten Extrakte ist nur selten mit Nebenwirkungen zu rechnen. Doch können Arzneimittel mit einem Extrakt aus Rosskastaniensamen die Wirkung gerinnungshemmender Arzneimittel verstärken. Auch dürfen diese nicht während der Schwangerschaft und Stillzeit angewendet werden. Eine Anwendung von Rotem-Weinlaub-Extrakt in Schwangerschaft und Stillzeit wird nicht empfohlen, eine Anwendung von Oxerutin während der Schwangerschaft nur bei zwingender Notwendigkeit und ab dem vierten Schwangerschaftsmonat.
Für alle Venentherapeutika gilt: Sie müssen regelmäßig angewendet werden. Die Patienten sollten wissen, dass sich die volle Wirkung erst nach zwei bis vier Wochen zeigt. Auch lässt sich keine Heilung erreichen, doch eine Linderung der Beschwerden stellt ebenfalls ein wichtiges Therapieziel dar. Tritt keine Besserung ein, sollte ein Arzt aufgesucht werden, da Beschwerden wie Ödeme auch andere Ursachen haben können.