»Obamacare« bleibt in Kraft |
Jennifer Evans |
03.01.2019 11:22 Uhr |
Ein Berufungsverfahren gegen das Urteil könnte etwa ein Jahr dauern. Foto: Shutterstock/Zolnierek
Der Richter betonte in seiner Begründung, dass er die Gesundheitsreform zwar nach wie vor für verfassungswidrig halte, aber eine entsprechende Anordnung dennoch nicht gleich in Kraft treten solle . Den Aufschub begründete er damit, dass ansonsten zu viele Amerikaner verunsichert wären.
Erst im Dezember 2018 war die Reform aufgrund einer Änderung im Steuerrecht aus dem Jahr 2017 als verfassungswidrig eingestuft worden. Darin war die Strafzahlung für US-Bürger ohne Krankenversicherung abgeschafft worden. Da die Zahlung aber Baustein von »Obamacare« ist, sollte die Reform nun ebenfalls abgeschafft werden. Die Entscheidung sorgte Ende vergangenen Jahres für Aufregung.
»Obamacare« gibt es seit 2010. Die Reform regelt den Zugang zur Krankenversicherung und wurde in der Regierungszeit des damaligen demokratischen Präsidenten Barack Obama verabschiedet. Dessen Nachfolger Donald Trump hatte es von Anfang zu einem Wahlkampfversprechen gemacht, diese wieder abzuschaffen. Während Republikaner Trump im Dezember den Beschluss des Richters auf seinem Twitteraccount feierte, sagten die Demokraten der richterlichen Entscheidung den Kampf an.
Nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa haben einige US-Bundesstaaten bereits angekündigt, in Berufung zu gehen. Es gilt demnach als wahrscheinlich, dass der Fall am Ende vor dem Obersten Gerichtshof landen könnte.