Novavax bald nur für medizinisches Personal? |
Die ab Mitte März bundesweit geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht soll von den bereits stark belasteten kommunalen Gesundheitsämtern umgesetzt werden. »Im Grunde hat man das jetzt alles wunderbar auf die örtlichen Behörden gedrückt«, kritisierte Laumann die Vorgaben der Bundesebene. Die Systematik des Gesetzes habe die Arbeitgeber »rausgelassen«, die in den Tagen nach dem 15. März nur die Ungeimpften in den betroffenen Bereichen melden müssten.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sieht vor, dass Beschäftigte in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind. Damit sollen Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer Corona-Infektion geschützt werden.
In NRW gebe es keine andere Möglichkeit, als die Aufgabe an die Gesundheitsämter zu geben, so Laumann. Das Land habe keine eigene Landesstruktur dafür, werde die Gesundheitsämter aber nicht allein lassen. Eine Arbeitsgruppe im Ministerium erarbeite Handreichungen oder Leitfäden. »Aber es ist einfach, eine solche Impfpflicht ins Gesetz zu schreiben. Die Umsetzung der Impfpflicht ist eine andere Sache«, betonte er. Das werde eine große Herausforderung werden. Nach einer gerade angelaufenen und deshalb noch unvollständigen Erhebung, zu der bisher gut die Hälfte der Einrichtungen Daten übermittelt hätten, sind Ministeriumsangaben zufolge in NRW rund sechs Prozent der Pflegekräfte nicht geimpft. Nach dem bisherigen Stand gebe es demnach rund 11.200 ungeimpfte Personen, die in den Heimen arbeiten. Bei den Pflegebedürftigen seien demnach 3,3 Prozent nicht geimpft.
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Hinweis der Redaktion: Die Information, dass der Bund derzeit keine Überlegungen anstellt, den Novavax-Impfstoff zunächst bei Gesundheitspersonal zu verimpfen, wurde am 21. Januar nachträglich ergänzt.
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