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Notdienstpauschale für 4. Quartal 2018 steht

Für das vierte Quartal 2018 bekommen die Apotheken pro geleistetem Vollnotdienst eine Pauschale von 284,59 Euro. Das hat der geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbands (DAV) beschlossen. Damit ist die Pauschale im 4. Quartal 2018 um 6,13 Prozent gegenüber dem Vorquartal gestiegen.
Jennifer Evans
13.03.2019  12:56 Uhr

Vier Mal im Jahr setzt der DAV den pauschalen Zuschuss für die erbrachten Notdienste der Apotheken fest, die jeweils zwischen spätestens 20 Uhr bis mindestens 6 Uhr vollständig erbracht worden sind. Im Vergleich zum 3. Quartal 2018 ist die Notdienstpauschale um 16,45 Euro gestiegen. Zuvor lag sie bei 268,14 Euro. Grund für den Anstieg ist nach Angaben des Nacht- und Notdienstfonds (NFF), dass die Zahl der abgegebenen Rx-Arzneimittel im Vergleich zum Vorquartal erwartungsgemäß um 6,14 Prozent gestiegen ist. 

Grundsätzlich wird die Höhe der Pauschale auf Basis der geleisteten Vollnotdienste und der NNF-Einnahmen jedes Quartal neu berechnet. Finanziert wird der Fonds über einen Festzuschlag in Höhe von 16 Cent pro Rx-Medikament.

Angaben der Landesapothekerkammern zufolge sind im Abrechnungsquartal zwischen Oktober und Dezember 2018 insgesamt 102.401 Vollnotdienste (Vorquartal: 102.274) von 19.344 Apotheken geleistet worden. Bald könnte es womöglich mehr Geld für Nacht- und Notdienste geben. Denn im Zuge der geplanten Reform des Apothekenmarkts plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) derzeit, die Notdienstpauschale zu erhöhen.

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