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Zweite Dezemberhälfte 2021

NNF fordert gut 5 Millionen für pharmazeutische Dienstleistungen ein

Nachdem der Fixzuschlag für pharmazeutische Dienstleistungen aus der zweiten Dezemberhälfte 2021 zunächst zurückgestellt worden war, fordert der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) des Deutschen Apothekerverbands nun die noch ausstehenden Zahlungen ein.
Jennifer Evans
07.07.2022  09:52 Uhr

Im Zuge einer Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) sind die 18.520 Vor-Ort-Apotheken hierzulande seit dem 15. Dezember 2021 dazu verpflichtet, einen höheren Fixzuschlag an den NNF abzuführen. Dieser ist um 20 Cent gestiegen – nämlich von 21 Cent auf 41 Cent, um die pharmazeutischen Dienstleistungen zu finanzieren. Laut NNF-Angaben beläuft sich die eingeforderte Summe nun auf insgesamt 5.671.920 Euro.

Die Packungsmengen der zweiten Monatshälfte Dezember 2021 sollten die Apotheken zunächst mittels eines Sonderbelegs an ihr Apothekenrechenzentrum senden. Aus technischen Gründen war es nicht möglich gewesen, den Fixzuschlag zusammen mit dem regulären Verpflichtungsbescheid im Februar 2022 abzuwickeln.

Meist keine Zahlungsverpflichtung

Vor diesem Hintergrund hatte es für die Apothekenrechenzentren zwei Möglichkeiten gegeben, mit den Belegen umzugehen, die vor dem 15. Dezember 2021 eintrafen: Eine Nachmeldung mit einer sogenannten separaten »Nachzügler«-Bescheinigung oder die Verarbeitung im Rahmen der regulären Meldung für das erste Quartal 2022.

Wie der NNF mitteilte, sind über solche »Nachzügler«-Bescheide aus insgesamt 11.620 Apotheken und über eine Menge von 196.527 Rx-Packungen rund 41.270 Euro zusammengekommen. Noch in dieser Woche erhalten dann alle Apotheken, die im Dezember 2021 Packungsmeldungen an den NNF übermittelt haben, einen Bescheid für die zweite Dezemberhälfte 2021. Für mehr als 95 Prozent von ihnen entstehen laut NNF damit aber keine aktiven Zahlungsverpflichtungen. Die Apothekenrechenzentren hätten meist nicht nur die Sondermeldungen bereits verarbeitet, sondern auch die Gelder eingezogen.

 

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