Nicht über alle Gesundheitsdaten entscheidet das BMG allein |
Jennifer Evans |
04.02.2021 14:30 Uhr |
Daten zugänglich machen, nutzen und teilen:Das ist nach Ansicht der Bundesregierung ein sinnvoller Schritt, um künftig das Zusammenleben in Deutschland, Europa und in der Welt zu verbessern und Ressourcen zu schonen. / Foto: Adobe Stock/Oliver Boehmer
Am 12. Februar steht die Datenstrategie der Bundesregierung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums. Nicht alle Vorhaben fallen jedoch in die Zuständigkeit des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Dennoch haben einige davon mehr oder weniger starke Bezüge zu Gesundheitsthemen. Andere Ressorts könnten daher womöglich Einfluss auf die Gestaltung der Gesundheitspolitik nehmen. Zum Beispiel, wenn es um den Datenschutz geht.
Im Zusammenhang mit der Telemedizin, der elektronischen Patientenakte (EGK), Apps oder der Telematik-Infrastruktur (TI) betonten Bundesgesundheitsminister Spahn und seine Kollegen immer wieder, dass der Patient jederzeit über seine Daten bestimmen wird. Doch in der Datenstrategie der Bundesregierung sind auch andere Ansätze zu finden. So sollen sich etwa Wirtschaftspolitiker mit der Zertifizierung von Datentreuhändern befassen, im Forschungsministerium ist von einem Ideenwettbewerb zu Datentreuhandmodellen die Rede und das Rechtsressort soll ein so genanntes Innovatives Datenschutz-Einwilligungsmanagement entwickeln.
Ziel der mehr als 240 Schritte der neuen Datenstrategie ist es nach Angaben Bundesregierung, »innovative und verantwortungsvolle Datenbereitstellung und Datennutzung insbesondere in Deutschland und Europa signifikant erhöhen – in der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und der Verwaltung«. Außerdem will sie auf europäischer Ebene Datenmonopole und -missbrauch verhindern.
Konkrete Planungen, die direkten Bezug zum Gesundheitswesen haben, sind unter anderem eine Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten in der EU gemäß »Code of Conduct«, das Einrichten eines Forschungsdatenzentrums für Gesundheitsdaten mit Informationen aus dem Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie die Zusammenführung der Krebsregister der Bundesländer. Zudem wird auch noch einmal erwähnt, dass demnächst die Spende von Behandlungsdaten aus der EPA möglich sein wird.
Weitere Absichten in der Strategie betreffen das Gesundheitswesen zwar, das BMG ist aber nicht federführend an der Umsetzung beteiligt. Stattdessen werden sich vornehmlich das Wirtschafts- beziehungsweise Forschungsministerium damit befassen. Zu diesen Themen gehören etwa der Aufbau von GAIA-X, einer vernetzten Dateninfrastruktur für Europa, der Austausch mit Wirtschaftsverbänden und Aufsichtsbehörden zu datenschutzkonformen KI- und Blockchain-Lösungen sowie die Forschung zu ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekten der Digitalisierung, speziell Big Data und Künstlicher Intelligenz (KI) in der Gesundheitsforschung und -versorgung.
Auch die Medizininformatik-Initiative, die eine standortübergreifende Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung an Universitätskliniken ermöglicht, sowie Untersuchungen zu Datenqualität, Referenzdaten und KI in der Medizintechnik gehören dazu. Darüber hinaus sind ebenfalls die Beratungen zur Krisenbewältigung rund um die Covid-19-Pandemie für das Forschungsressort angeführt.