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Bundestag

Neuregelung der Organspende 

Angesichts Tausender schwerkranker Menschen auf den Wartelisten sollen in Deutschland mehr Organspenden möglich werden. Doch wie? Der Bundestag will an diesem Donnerstag über zwei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe und einen Antrag abstimmen. Bisher sind Organentnahmen nur bei ausdrücklich erklärtem Ja zulässig.
dpa
PZ
14.01.2020  09:00 Uhr

Die große Lösung: Eine Abgeordnetengruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den SPD-Fachpolitiker Karl Lauterbach macht sich für eine »doppelte Widerspruchslösung« stark. Sie würde das bestehende Prinzip umkehren, dass Organentnahmen nur bei ausdrücklich erklärtem Ja zulässig sind. Stattdessen soll jeder automatisch Spender sein - man soll dem aber jederzeit widersprechen können und müsste das in einem neuen Register speichern. Vor einer Transplantation müsste ein Arzt dort abfragen, ob es eine Erklärung gibt. Falls nicht und es auch sonst kein schriftliches Nein gibt, ist der nächste Angehörige zu fragen - aber nicht nach einer eigenen Entscheidung, sondern ob er ein Nein oder einen anderen Willen des Verstorbenen kennt.

Geplant ist eine große Informationskampagne für eine neue Regelung, außerdem soll jeder ab 16 Jahren dreimal direkt mit Informationen angeschrieben werden. Kommen Minderjährige als Spender infrage, wäre eine Organentnahme nur zulässig, wenn ein Angehöriger zugestimmt hat – das sind wohl meist die Eltern. Bei Menschen, die die Tragweite einer solchen Entscheidung nicht erkennen können - etwa wegen einer geistigen Behinderung - sollen Organspenden grundsätzlich tabu sein.

Die alternative Lösung: Eine andere Gruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock und die Linke-Vorsitzende Katja Kipping lehnt einen derart tiefen Eingriff in die Selbstbestimmung ab. Sie schlägt stattdessen vor, die Bürger mindestens alle zehn Jahre direkt anzusprechen. Wer ab 16 einen Personalausweis beantragt, ihn verlängert oder sich einen Pass besorgt, soll auf dem Amt Informationsmaterial bekommen. Beim Abholen kann man sich dann auch schon direkt vor Ort in ein neues Online-Register eintragen - mit Ja oder Nein. Auch in Ausländerbehörden soll es so etwas geben. Selbst beraten sollen Ämter ausdrücklich nicht. Für Kinder sollen die Neuregelungen nicht gelten. Für eine regelmäßige Aufklärung spielen in diesem Konzept auch Hausärzte eine größere Rolle. Sie können Patienten bei Bedarf alle zwei Jahre über Organspenden informieren und zum Eintragen ins Register ermuntern – aber ergebnisoffen und mit dem Hinweis, dass es weiter keine Pflicht zu einer solchen Erklärung gibt. Grundwissen über Organspenden soll auch Teil der Erste-Hilfe-Kurse vor einer Führerscheinprüfung werden. Im Online-Register sollen Entscheidungen jederzeit zu ändern sein.

Antrag der AFD: Die AfD hat einen Antrag eingebracht, in dem zunächst von einer »abzulehnenden« Widerspruchslösung die Rede ist. Das Ziel ist mehr Vertrauen in das Organspendesystem. Dafür soll der Bundestag die Regierung unter anderem auffordern, dass die Aufsicht über die Vermittlung von Organen auf eine »unabhängige öffentlich-rechtliche Institution« übertragen wird. Diese dürfe nicht mit Beteiligten im Organspendeverfahren besetzt sein.

Justizministerin gegen große Lösung

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) will bei der Abstimmung zur Organspende im Bundestag gegen den Vorschlag von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stimmen. Das bestätigte ihr Ministerium der »Welt am Sonntag«. Laut der Zeitung ist Lambrecht damit das einzige Kabinettsmitglied mit Bundestagsmandat, das sich gegen den Spahn-Vorschlag stellt.

Vorgesehen ist nach dpa-Informationen, dass als erstes über den Gesetzentwurf der Gruppe um Spahn entschieden werden soll, der die weitest gehende Veränderung bedeuten würde. Bekommt er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wäre die Widerspruchslösung beschlossen. Ansonsten soll dann als nächstes über den Entwurf der Gruppe um Baerbock abgestimmt werden. Die Mehrheitsverhältnisse sind schwer einzuschätzen. Bei einer ersten offenen Debatte waren breite Vorbehalte gegen eine Widerspruchslösung deutlich geworden.

Als im Sommer 2019 die Gesetzentwürfe eingebracht wurden, hatte die Gruppe um Spahn vorab 222 Unterstützer, darunter Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Der Entwurf der Baerbock-Gruppe hatte 191 Unterschriften. Insgesamt gibt es aber 709 Abgeordnete. Spahn sagte dem »Tagesspiegel« am Samstag, eine Widerspruchsregelung werde nach seiner Überzeugung einen kulturellen Wandel bewirken. »Normal wäre dann die Bereitschaft zur Spende. Aktiv müssten nicht mehr diejenigen werden, die das wollen, sondern die, die für sich entscheiden, dass sie nicht Organspender sein möchten.«

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