Ex-Gesundheitsminister kritisieren Spahns Pläne |
Der Bundestag entscheidet voraussichtlich noch in diesem Jahr über die Neuregelung der Organspende in Deutschland. / Foto: Fotolia/Wellnhofer Designs
Schmidt warnte, das fundamentale Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen anzutasten, wenn es andere Maßnahmen gebe, um das Ziel von mehr Spenden zu erreichen. Gröhe betonte, neben besseren Bedingungen in Krankenhäusern sollte dafür auf beherzte Aufklärung und gezielte Nachfragen gesetzt werden. Gröhe und Schmidt gehören zu den Unterstützern eines Gesetzentwurfs, den eine Abgeordnetengruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock eingebracht hat.
Sie schlägt vor, alle Bürger mindestens alle zehn Jahre beim Ausweisabholen auf das Thema Organspende anzusprechen. Dazu soll auch ein bundesweites Online-Register gehören, in dem man seine Entscheidung für oder gegen eine Spende eintragen und ändern kann. Zudem sollen Hausärzte bei Bedarf alle zwei Jahre informieren. Dies richtet sich gegen den Vorstoß einer anderen Gruppe um Spahn und SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach für eine Umstellung auf eine »doppelte Widerspruchslösung«.
Demnach sollen alle Volljährigen als Spender gelten. Man soll dazu aber später noch Nein sagen können, ansonsten wäre auch noch bei Angehörigen nachzufragen. Bisher sind Organentnahmen nur bei ausdrücklich erklärtem »Ja« zulässig. Die beiden fraktionsübergreifenden Entwürfe waren im Juni in den Bundestag eingebracht worden. Die AfD hat einen Antrag vorgelegt, der die Widerspruchslösung ebenfalls ablehnt. Voraussichtlich soll es eine Expertenanhörung geben, noch in diesem Jahr könnte der Bundestag dann in freier Abstimmung über eine Neuregelung entscheiden. Die Zahl der Spender war nach langem Abwärtstrend 2018 erstmals wieder spürbar gestiegen - auf 955. Zu Beginn dieses Jahres war aber wieder ein Rückgang zu verzeichnen.