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Ergänzungslieferung 2021/1

Neuigkeiten bei DAC/NRF

Die erste DAC/NRF-Ergänzungslieferung dieses Jahr ist erschienen und ermöglicht mit zwei neuen pädiatrischen Zubereitungen, Kinder noch besser und sicher mit geeigneten Arzneimitteln zu versorgen. Daneben ist die Identitätsprüfung von Sotalolhydrochlorid ohne instrumentelle Geräte durch die Aufnahme in die Alternative Identifizierung gewährleistet und eine neue DAC-Monographie soll für mehr Klarheit sorgen.
Christian Diaz Flores
Jalil Djahani
18.08.2021  07:00 Uhr

Granulate der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) erfreuen sich zunehmender Beliebtheit und sind mittlerweile in China die gebräuchlichste Art für die Zubereitung von Tees und anderen Darreichungsformen. Dieser Trend setzt sich in Deutschland und Europa fort. Der Bereich der TCM-Granulate ist jedoch in Europa und im Speziellen in Deutschland wenig reguliert. Gleichzeitig sind die Vorgaben durch europäische und internationale Arzneibücher nicht konkret auf diese Produkte ausgelegt.

DAC/NRF bildet mit der neuen allgemeinen Monographie »TCM-Granulate zur Anwendung in der Traditionellen Chinesischen Medizin« das Fundament, um einheitliche Standards für diese Produkte zu setzen. Im ersten Schritt werden einfache TCM-Granulate beschrieben, die jeweils aus wässrigen Dekokten einer einzelnen pflanzlichen Droge hergestellt werden. Die Monographie ist als lebendiges Dokument zu sehen, in das die Erfahrungen der Überwachungsbehörden und der Hersteller einfließen, um es stetig fortzuentwickeln. Künftig sollen weitere Veröffentlichungen den Themenkomplex Traditionelle Chinesische Medizin erweitern. Stellvertretend seien hier farbige Abbildungen und alternative Prüfverfahren für Apotheken sowie konkrete Monographien zu einzelnen Granulaten erwähnt.

Alternative Identifizierung für Sotalolhydrochlorid

Sotalolhydrochlorid ist als Ausgangsstoff zur Herstellung von Rezepturarzneimitteln verfügbar, zum Beispiel nach der NRF-Rezepturvorschrift »Sotalolhydrochlorid-Lösung 20 mg/mL (NRF 10.4.)« in der Pädiatrie. Der Betablocker wird zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen verwendet. Die Ph.-Eur.-Monographie beschreibt für die Identitätsprüfung lediglich die Prüfung mittels IR-Spektroskopie neben dem Nachweis des Chlorid-Gegenions. DAC/NRF bietet ab sofort in der Alternativen Identifizierung die Möglichkeit, Sotalolhydrochlorid mittels Dünnschichtchromatografie nach DAC-Probe 10 oder 11 und Chlorid-Nachweis auf Identität zu prüfen.

Neue Rezepturvorschriften

Die neue Rezepturvorschrift für Melatonin-Suspension 2 mg/mL (NRF 17.6.) wird bei Schlafstörungen in der Pädiatrie und zur Reduzierung von Angstzuständen vor und nach medizinischen Eingriffen angewendet. In Deutschland steht eine als Fertigarzneimittel zugelassene, schnell freisetzende, flüssige Zubereitung zum Einnehmen nicht zur Verfügung. Melatonin liegt in der Konzentration 2 mg/mL in der Grundlage für Suspensionen zum Einnehmen DAC (NRF S.52.) nur zu etwa einem Drittel suspendiert vor. Zwar ist Melatonin am isoelektrischen Punkt im pH-Neutralen schwer in Wasser löslich, die Grundlage ist jedoch mit Kaliumsorbat konserviert und deshalb schwach sauer eingestellt. Daraus resultiert die bessere Melatonin-Löslichkeit.

Mit zwei Dritteln des Wirkstoffs in der Zubereitung in Lösung reduziert sich das Risiko für Dosisabweichungen aufgrund der nur mäßig stark gepulverten Rezeptursubstanz, sodass auf die Vermahlung vor der Verarbeitung verzichtet werden kann. Um allerdings Pulveragglomerate zu vermeiden, müssen der Wirkstoff und das Hochdisperse Siliciumdioxid zunächst getrennt voneinander mit der Grundlage für Suspensionen zum Einnehmen angerieben werden.

Außerdem steht die Hydrocortison-Suspension 1 mg/mL / 10 mg/mL (NRF 34.2.) neu zur Verfügung. Sie wird als individuell dosierbare, flüssige Darreichungsform für die systemische Behandlung mit Glucocorticoiden in der Pädiatrie angewendet, besonders bei Nebenniereninsuffizienz. Die Zusammensetzung der Grundlage ist mit der der Melatonin-Suspension 2 mg/mL (NRF 17.6.) identisch. Aufgrund seiner schlechten Wasserlöslichkeit liegt der Wirkstoff in beiden Konzentrationsstufen überwiegend suspendiert vor.

Überarbeitete Texte

Auch in dieser Ergänzungslieferung sind wieder zahlreiche Rezepturvorschriften und allgemeine Texte redaktionell überarbeitet worden. Das Vorwort der Ergänzungslieferung 2021/1 liefert wie gewohnt einen Überblick über alle neuen, revidierten und entfallenen Texte.

Erwähnenswert ist die NRF-Stammzubereitung S.44., deren Bezeichnung von »Palmitoylascorbinsäurehaltiges Hartfett« in »Palmitoylascorbinsäurehaltige Gemischtkettige Triglyceride« geändert wurde. Diese Mischung wird zur Herstellung von Dronabinol-Kapseln 2,5 mg/5 mg/10 mg (Vorschrift 22.7.) verwendet. Die Namensänderung dient auch der Klarstellung der unterschiedlichen Eigenschaften.

Die Gemischtkettigen Triglyceride sind analog zu Hartfett nicht oxidationsempfindlich, bleiben aber unterhalb der Erstarrungstemperatur noch längere Zeit flüssig und lassen sich dann weiterverarbeiten. Auch wären sie zum Beispiel als Grundlage gegossener Suppositorien eher ungeeignet, denn es handelt sich um eine weiße bis elfenbeinfarbene, halbfeste Masse, die kein Hartfett im klassischen Sinne ist. Im Arzneibuch ist Hartfett als »spröde Masse von wachsartiger Konsistenz« angegeben.

Des Weiteren wurde die Iodid-Lösung 500 mg/mL (NRF 28.1.) aktualisiert. Sie wird zur präoperativen Behandlung bei Morbus Basedow angewendet. In dieser Indikation wird Iodid etwa um den Faktor Tausend höher dosiert als in der Iodmangelprophylaxe. Übereinstimmend mit der geänderten Bezeichnung wurde die Prozentangabe (m/m) Kaliumiodid auf Massekonzentration (»mg/mL«) Iodid umgestellt. Das ermöglicht die schnelle Information über das Volumen für eine vorgegebene Iod-Dosis, wenn die Iodid-Lösung 500 mg/mL mit einer Kolbendosierpipette oder Dosierpumpe volumenbezogen dosiert wird. Geeignete Zentraltropfermonturen zur Tropfendosierung sind weiterhin nicht bekannt.

Die Herstellungsanweisung der Furosemid-Lösung 2 mg/mL / 10 mg/mL ohne Konservierung (NRF 26.1.) und Furosemid-Lösung 2 mg/mL / 10 mg/mL (NRF 26.2.) wurde präzisiert. Weiterhin wurde die Dichte in der Konzentration 10 mg/mL differenziert. Neben Einzeldosisbehältnissen wird risikobasiert auch die Abfüllung in Mehrdosenbehältnisse für die ambulante Weiterversorgung der Säuglinge durch öffentliche Apotheken nach der Einstellung im Krankenhaus zugelassen.

Abschließend sei auf die Harmonisierung der DAC-Anlage F »Verdrängungsfaktoren für Zäpfchen und Vaginalzäpfchen« mit dem Kapitel Allgemeine Hinweise I.12. »Zubereitungen zur rektalen und zur vaginalen Anwendung« und der entsprechenden Rechenhilfe bei den DAC/NRF-Tools hingewiesen. Das Kapitel in den Allgemeinen Hinweisen ist umfassend überarbeitet und aktualisiert, es enthält beispielsweise vereinheitlichte Werte zur Berechnung der Ansatzmenge. Die Dosierungsmethode nach Münzel, vormals in der DAC-Anlage F beschrieben, ist nun in den Allgemeinen Hinweisen festgehalten, um die Erklärungen zu Herstellverfahren an einer Stelle zu bündeln. Die DAC-Anlage F ergänzt weiterhin das Herstellungsverfahren mit Verdrängungsfaktoren und beschreibt die experimentelle Methode zu deren Ermittlung.

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