| Johanna Hauser |
| 04.08.2026 15:00 Uhr |
Eine Schizophrenie geht meist mit erheblichen Beeinträchtigungen einher, sei es im persönlichen, sozialen oder beruflichen Umfeld. / © Getty Images/anand purohit
Bleibt eine Schizophrenie unbehandelt, steigt das Risiko schwerer Verläufe ebenso wie das Risiko, sich selbst zu gefährden. Umso wichtiger ist eine konsequente und frühzeitige fachgerechte Behandlung. Die vor Kurzem aktualisierte »S3-Leitlinie Schizophrenie – Living Guideline« unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) soll helfen, eine jederzeit optimale und evidenzbasierte Therapie sicherzustellen. Angepasst wurden insbesondere die Empfehlungen zu digitalen Therapien, zur repetitiven transkraniellen Magnetstimulation (rTMS) und zur medikamentösen Akutbehandlung.
Unverändert empfehlen die Autoren einen ganzheitlichen Behandlungsansatz als Goldstandard. Dies beinhaltet Antipsychotika, kognitive Verhaltenstherapie, psychosoziale Maßnahmen, gegebenenfalls ergänzt um Hirnstimulationsverfahren sowie – wenn möglich – die Einbeziehung von Angehörigen und Vertrauenspersonen. Die Wahl des geeigneten Antipsychotikums sowie der Applikationsform soll gemeinsam mit der betroffenen Person vorgenommen werden. Die Autoren empfehlen, ein Therapeutisches Drug Monitoring bei Bedarf anzubieten, zum Beispiel bei unerwünschten Arzneimittelwirkungen oder klinischer Non-Response.
Sind Patienten von anhaltenden akustischen Halluzinationen betroffen, empfiehlt die Leitlinie nun eine Avatar-Therapie. Die Idee dahinter ist eine Weiterentwicklung von Elementen der kognitiven Verhaltenstherapie, in deren Rahmen Betroffene lernen, sich aktiv mit belastenden Stimmen auseinanderzusetzen.
Die Avatar-Therapie verleiht den gehörten Stimmen mit Hilfe eines Computerprogramms ein Gesicht und eine Stimme. So können sich Betroffene aktiv mit den Halluzinationen auseinandersetzen. Allerdings ist diese Therapie hierzulande bisher nur im Rahmen von Studien verfügbar.
Die repetitive transkranielle Magnetstimulation erhält in der überarbeiteten Leitlinie einen höheren Stellenwert. Die Autoren empfehlen eine Anwendung nun, wenn eine medikamentöse Behandlung nicht ausreichend wirksam ist. Bei diesem nicht invasiven Verfahren werden bestimmte Hirnregionen mit Magnetimpulsen stimuliert, um eine Über- oder Unteraktivierung zu modulieren.