Neuer Warnhinweis für Semaglutid und Co. |
Annette Rößler |
12.07.2024 14:30 Uhr |
Vor einer geplanten Narkose findet immer ein Anamnesegespräch statt. Dabei sollen Patienten angeben, wenn sie einen GLP-1-Rezeptoragonisten anwenden. / Foto: Adobe Stock/Wissmann Design
Speise- und Flüssigkeitsreste, die sich bei einer Vollnarkose oder tiefen Sedierung noch im Magen befinden, kann der Patient in die Luftröhre bekommen und in der Folge eine Aspirationspneumonie entwickeln. Da GLP-1-Rezeptoragonisten (GLP-1-RA) die Magenentleerung verzögern, erhöhen sie das Risiko für diese Operationskomplikation. Es gibt entsprechende Berichte in der Fachliteratur, allerdings auch eine Diskussion darüber, ob der Effekt in der Praxis tatsächlich relevant ist.
Jetzt hat sich der Pharmakovigilanzausschuss (PRAC) der EMA zu dieser Frage geäußert – allerdings ohne eine eindeutige Positionierung. Das Gremium empfiehlt, dass Patienten, die einen GLP-1-RA anwenden, die behandelnden Ärzte vor einer geplanten Operation mit Vollnarkose oder tiefen Sedierung darüber informieren sollten. Ein entsprechender Warnhinweis werde in die Produktionformationen der zugelassenen GLP-1-RA Dulaglutid, Exenatid, Liraglutid, Lixisenatid und Semaglutid sowie des dualen GLP-1-/GIP-RA Tirzepatid aufgenommen, kündigt die EMA an.
Eine Aspiration beziehungsweise eine Aspirationspneumonie träten abhängig von Risikofaktoren bei einem von 900 bis einem von 10.000 Patienten bei einer Vollnarkose auf. Dass GLP-1-RA dieses Risiko erhöhen, sei »biologisch plausibel«, auch wenn der PRAC anhand der verfügbaren Literatur diesen Kausalzusammenhang nicht eindeutig habe etablieren können. Dennoch hält das Gremium es offenbar für wichtig, Heilberufler und Patienten gesondert darauf hinzuweisen.