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Ergänzungslieferung

Neue Vorschriften und neue Tools im DAC/NRF

Überarbeitete Texte

Cannabidiol kristallisiert bei Lagerung im Kühlschank aus Öliger Cannabidiol-Lösung 400 mg/mL (NRF 22.10.) massiv aus und kann nicht ohne starke Wärmeanwendung wieder in Lösung gebracht werden. Daher ist die höhere Lagertemperatur bei der Konzentrationsstufe 400 mg/mL auf 15 bis 25 °C einzuhalten.

Innerhalb der revidierten Inhalte nimmt die DAC-Monographie »F-101 Fuchsin N« eine Sonderstellung ein. Normalerweise werden Inhalte gestrichen, wenn keine Bezugsquelle mehr für den Ausgangsstoff existiert. Nicht so jedoch bei Fuchsin N, das 2012 das »Fuchsin« ersetzte. Dessen Verwendung in der Arzneimittelherstellung verbietet sich aufgrund des kanzerogenen Parafuchsin-Anteils.

Wegen der strengen monographierten Grenzwerte ist der Nachfolgestoff Fuchsin N derzeit nicht als Rezeptursubstanz verfügbar. Um zu verhindern, dass durch Rücknahme der Monographie potentiell kanzerogene Ware in den Markt drängen kann, wird Fuchsin N auch künftig gewissermaßen als »Negativ-Monographie« erhalten bleiben. Interessierte Hersteller müssen zusätzlich den neuen Herstellungsabschnitt beachten, dass höchstens 1 ppm Parafuchsin enthalten ist, bevor der Stoff gemäß DAC gekennzeichnet werden kann.

Einwaagekorrekturfaktor-Rechner überarbeitet

Neben der aktuellen DAC/NRF-Ergänzungslieferung ist die Excel-Datei zur Berechnung des Einwaagekorrekturfaktors überarbeitet worden. Diese Rechenhilfe setzt mit einer neuen Funktion bei – gegebenenfalls auf die wasserfrei beziehungsweise getrocknete Substanz berechnet – nicht plausiblen Gehalten über 100 Prozent die Prozentzahl automatisch auf 100 herab.

In der neuen Spalte Q erscheint dann der empfohlene, entsprechend größere Einwaagekorrekturfaktor und verhindert für solche Übergehalte die ungerechtfertigte »Herabfaktorisierung«. Sind bei der Wirkstoff-Rezeptursubstanz weder Wassergehalt noch Trocknungsverlust zu berücksichtigen, errechnet sich der Faktor 1,000, andernfalls ist er entsprechend größer.

Neu aufgenommene Stoffe sind Cetirizindihydrochlorid, Dextromethorphanhydrobromid, Gabapentin, Ivermectin, Metronidazolbenzoat, Nitrofurantoin, Noscapinhydrochlorid-Monohydrat und Trimethoprim. Sofern Umbenennungen oder Änderungen in der Arzneibuchmonographie vorkommen, werden diese berücksichtigt, was aber nur in seltenen Fällen Auswirkung auf die Berechnung hat.

Die Aktualisierung der Allgemeinen Hinweise I.2.1.1. unterstützt die Rechenhilfe durch die angepassten Grundformeln und Grundregeln zur Einwaagekorrektur. Auch zeigt das Kapitel zu den Berechnungen der Einwaagen das Vorgehen, falls man für einen Ansatz Rezeptursubstanz aus zwei oder mehreren Chargen mit unterschiedlichen Einwaagekorrekturfaktoren verwenden muss.

Das Änderungsdokument der DVD-Version beziehungsweise der Online-Version des DAC/NRF-Werkes listet alle weiteren Neuerungen, Änderungen und Streichungen.

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