Neue Regelungen zum 1. Januar |
Ev Tebroke |
13.12.2018 12:16 Uhr |
Der aktuellen Marktsituation angepasst: Ab dem neuen Jahr gelten neue Preisregelungen für Rezepturen. Foto: Fotolia/BeNicoMa
Nach langen und zähen Verhandlungen haben der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Preise für Rezepturen und die dafür benötigten Stoffe und Gefäße neu festgelegt. Die geänderten Anlagen 1 und 2 sollen ab 1. Januar 2019 gelten. Neben größtenteils deutlich höheren Preisen für die einzelnen Positionen umfasst die Neuregelung auch mehr Stoffe. So sind etwa in Anlage 1 nun 280 Stoffe aufgeführt, zuvor waren es 262 Stoffe .
Die bislang gültige Fassung dieser Anlagen vom 1. Oktober 2009 hatte der DAV bereits im Juni dieses Jahres gekündigt. Aus Sicht der Apotheker waren die darin festgelegten Preise schon lange nicht mehr zeitgemäß. Bislang war es für die Vertragspartner anscheinend nicht möglich, auf Preisschwankungen des Marktes zu reagieren, da verlässliche Daten etwa zu Absatzzahlen fehlten. Dem Vernehmen nach haben beide Seiten nun erstmals ein System gefunden, sich mit der Hilfstaxe am Markt auszurichten. Um künftig Preisanpassungen vornehmen zu können, soll der DAV dieselben Marktdaten zur Verfügung gestellt bekommen, die auch dem GKV-Spitzenverband vorliegen.
Die Einigung erfolgt nun gerade noch rechtzeitig. Da sich die Verhandlungspartner nicht bis zum Auslaufen des Vertrags zum 30. September auf eine Neuregelung hatten einigen können, hatten sich beide Seiten auf eine Verlängerung der Vereinbarung bis zum Jahresende verständigt. Wäre bis zum Jahresende keine Einigung zustande gekommen, hätten ab 1. Januar 2019 dann die Preise für diesen Bereich über die Arzneimittel-Preisverordnung geregelt werden müssen. Dies wäre für die Kassen um einiges teurer geworden. Und für die Apotheker wäre die Abrechnung von Rezepturen in vielen Fällen mit mehr Aufwand verbunden gewesen.