| Daniela Hüttemann |
| 09.04.2026 11:30 Uhr |
Maximal 25 Straßenkilometer sollen die Patientinnen und Patienten in Niedersachsen es bis zur nächsten Notdienstapotheke haben. / © Imago/C. Hardt/Future Image
Es wird bereits seit langer Zeit in Niedersachsen diskutiert – schon auf den Kammerversammlungen im April und November 2025 war eine neue Notdienstplanung Thema. Nach sorgfältiger Vorbereitung und erneuter Diskussion verabschiedeten die Delegierten der Apothekerkammer Niedersachsen bei der Kammerversammlung am Mittwoch die neue Notdienstrichtlinie. Schon zu 2027 soll auf eine digitale, arrhythmische Planung umgestellt werden, wie es bereits in benachbarten Kammerbezirken wie Hamburg und Hessen der Fall ist.
Es gelte, viele Interessen sorgfältig gegeneinander abzuwägen, betonte die juristische Geschäftsführerin Marion Eickhoff. Die Leitplanke sei immer ein Interessenausgleich zwischen Apothekenpersonal und Bevölkerung, zwischen zumutbarer Belastung der einzelnen Apotheke gegenüber einer zumutbaren Entfernung für die Patienten.
Die fortlaufenden Apothekenschließungen erhöhen die Anzahl der Notdienste der verbliebenen Apotheken, mit hoher Frequenz vor allem in ländlichen Regionen. Dieser Faktor erschwere dort auch die Nachfolgersuche, erläuterte Eickhoff. Ziel der neuen Regelung sei eine gerechtere Verteilung. Denn aktuell müssen manche Apotheke nur um die zehn Notdienste pro Jahr leisten, im Extremfall seien es jedoch 70.
Mit dem neuen System werden die Notdienstkreise nun aufgelöst, die Apothekenstandorte geocodiert und die Dienste arrhythmisch durch einen Algorithmus verteilt, inklusive »Feiertagsgerechtigkeit«, organisiert durch die Kammer. Es gilt: Im Filialverbund sind dessen Apotheken nicht am selben Tag betroffen. Teildienste (Spät- und Ergänzungsdienste), die Apotheken bislang nicht durch die Notdienstpauschale vergütet bekommen, werden grundsätzlich gestrichen, können aber weiterhin angeordnet werden. Es wird ein einheitlicher Dienstwechsel jeden Tag um 08:30 Uhr festgelegt.
Die minimale Dienstzahl wird bei zehn Diensten pro Jahr und die maximale Zahl bei 36 liegen, verkündete Eickhoff. Apotheken am Rand von Großstädten werden voraussichtlich mehr Notdienste bekommen, Apotheken in der ländlichen Mitte dagegen entlastet. 43 Prozent der Apotheken werden mehr Dienste leisten müssen, für 45 Prozent werden es weniger Dienste sein, bei den restlichen 12 Prozent bleibt es gleich.
In ländlichen, dünn besiedelten Regionen wird der Entfernungswert in Abstimmung mit dem Ministerium von 20 auf 25 Kilometer angehoben, in Groß- und Mittelstädten gelten 10 Kilometer als zumutbar. Nach den Berechnungen werden damit 61,1 Prozent der niedersächsischen Bevölkerung einen Notdienst innerhalb von 10 Straßenkilometern erreichen; 81,9 Prozent erreichen ihre Notdienstapotheke innerhalb von 15 Kilometern, 93,1 Prozent innerhalb von 20 Kilometern und 99 Prozent innerhalb von 30 Kilometern.
Hannover, Braunschweig, Hildesheim, Osnabrück und Oldenburg behalten eine gleichbleibende Anzahl an dienstbereiten Apotheken. In Wolfsburg und Göttingen gibt es eine Apotheke vor Ort oder begrenzt im Umland für 100.000 Einwohner, in Wilhelmshaven, Celle, Delmenhorst und Lüneburg ist es eine pro 70.000 Einwohner.
Perspektivisch sei eine Verzahnung mit den angrenzenden Kammerbezirken angedacht, die ihre Notdienste genauso planen: Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, gegebenenfalls Schleswig-Holstein und künftig vielleicht auch Westfalen-Lippe.
Nun wird ein Plan erstellt, der nach kammerinterner Freigabe und optionaler manueller Nachbearbeitung im September oder Oktober an die Apotheken gehen soll. Diese können dann ihre Änderungswünsche angeben, bevor der Notdienstbescheid erfolgt. Tauschwünsche sollen über das System mit Stellvertreterapotheker ohne Gebühren möglich sein. Die Mitglieder sollen vorab umfassend informiert werden und auch ein FAQ wird erstellt.
Zudem wird die Rufbereitschaft abgespeckt. Es reicht künftig aus, wenn der diensthabende Apotheker innerhalb von zehn Minuten in der Apotheke ist und solange Sprechkontakt zum Patienten halten kann. Diskutiert wurde auch eine Anbindung an den ärztlichen Notdienst.
Finanziell steht die Apothekerkammer Niedersachsen gut da. Aufgrund eines Überschusses im Jahr 2025 und der erwarteten Einnahmen 2026 stimmte die Delegiertenversammlung einem Vorschlag des Vorstands zu, allen Inhabern für das Jahr 2027 zwei Monate des Kammerbeitrags zu erlassen. Sie zahlen 0,1 Prozent vom Jahresnettoumsatz des Vorjahres. Für angestellte Kammermitglieder bleibt der Jahresbeitrag bei 144 Euro.