| Daniela Hüttemann |
| 09.04.2026 11:30 Uhr |
In ländlichen, dünn besiedelten Regionen wird der Entfernungswert in Abstimmung mit dem Ministerium von 20 auf 25 Kilometer angehoben, in Groß- und Mittelstädten gelten 10 Kilometer als zumutbar. Nach den Berechnungen werden damit 61,1 Prozent der niedersächsischen Bevölkerung einen Notdienst innerhalb von 10 Straßenkilometern erreichen; 81,9 Prozent erreichen ihre Notdienstapotheke innerhalb von 15 Kilometern, 93,1 Prozent innerhalb von 20 Kilometern und 99 Prozent innerhalb von 30 Kilometern.
Hannover, Braunschweig, Hildesheim, Osnabrück und Oldenburg behalten eine gleichbleibende Anzahl an dienstbereiten Apotheken. In Wolfsburg und Göttingen gibt es eine Apotheke vor Ort oder begrenzt im Umland für 100.000 Einwohner, in Wilhelmshaven, Celle, Delmenhorst und Lüneburg ist es eine pro 70.000 Einwohner.
Perspektivisch sei eine Verzahnung mit den angrenzenden Kammerbezirken angedacht, die ihre Notdienste genauso planen: Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, gegebenenfalls Schleswig-Holstein und künftig vielleicht auch Westfalen-Lippe.
Nun wird ein Plan erstellt, der nach kammerinterner Freigabe und optionaler manueller Nachbearbeitung im September oder Oktober an die Apotheken gehen soll. Diese können dann ihre Änderungswünsche angeben, bevor der Notdienstbescheid erfolgt. Tauschwünsche sollen über das System mit Stellvertreterapotheker ohne Gebühren möglich sein. Die Mitglieder sollen vorab umfassend informiert werden und auch ein FAQ wird erstellt.
Zudem wird die Rufbereitschaft abgespeckt. Es reicht künftig aus, wenn der diensthabende Apotheker innerhalb von zehn Minuten in der Apotheke ist und solange Sprechkontakt zum Patienten halten kann. Diskutiert wurde auch eine Anbindung an den ärztlichen Notdienst.
Finanziell steht die Apothekerkammer Niedersachsen gut da. Aufgrund eines Überschusses im Jahr 2025 und der erwarteten Einnahmen 2026 stimmte die Delegiertenversammlung einem Vorschlag des Vorstands zu, allen Inhabern für das Jahr 2027 zwei Monate des Kammerbeitrags zu erlassen. Sie zahlen 0,1 Prozent vom Jahresnettoumsatz des Vorjahres. Für angestellte Kammermitglieder bleibt der Jahresbeitrag bei 144 Euro.