»Nehmt ARMIN als Beispiel!« |
Ev Tebroke |
30.06.2022 10:30 Uhr |
Die Arzneimittelinitiative dürfte somit den Grundstein gelegt haben für ein künftiges elektronisches Medikationsmanagement. »Wir können mit Fug und Recht sagen, dass wir die Entwicklung zum online-basierten, datenschutzgerechten elektronischen Medikationsplanaustausch umgesetzt haben, lange bevor der Gesetzgeber das im Sozialgesetzbuch V festgeschrieben hat«, unterstreicht eine Sprecherin der AOK Plus. Laut Gesetz soll der Fachdienst elektronischer Medikationsplan (EMP) ab Mitte 2023 verfügbar sein, laut Roadmap der Gematik dürfte es aber frühestens im Dezember 2023 soweit sein.
Wie die AOK Plus erklärt, haben die ARMIN-Vertragspartner bereits Vorschläge unterbreitet, »wie ein Daten- und Informationsmodell etwa zur Abbildung komplexer Dosierangaben in einem einheitlichen elektronischen Medikationsplanformat aussehen kann und wie die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für eine sektorenübergreifende Erstellung und Pflege elektronischer Medikationspläne – in den verschiedenen Ausprägungen: als online EMP im zukünftigen Fachdienst oder als medizinisches Informationsobjekt in der EPA – auszugestalten sind«.
Apotheker Fink hofft nun, dass das in ARMIN erprobte Zusammenspiel künftig über die TI im Rahmen eines EPA-Fachdiensts möglich sein wird, hat aber Zweifel, was die Umsetzung betrifft. »Es gibt noch viele offene Fragestellungen«, betont der ThAV-Vorsitzende. Bislang sei etwa noch unklar, wer beim elektronischen Medikationsmanagement den Hut aufhat. »Diese Analyse der Daten muss dauerhaft jemand übernehmen, die Verantwortlichkeiten müssen eindeutig geregelt sein«, so Fink. Zudem sei nicht klar, wie etwa die NEM im Plan abgebildet werden könnten, da sie keine Pharmazentralnummern haben. »Bei ARMIN haben wir mit Dummies gearbeitet«, erklärt Fink.
Fakt ist jedenfalls: Grundsätzlich bietet ARMIN die Blaupause für eine verbesserte, sichere Arzneimittelversorgung. Durch die »perfekt definierte Arbeitsteilung von Arzt und Apotheker« sei ARMIN ein gutes Beispiel für eine zielführende Synergie der Heilberufe, so Fink. Und ergänzt: Mit Blick auf die Unkenrufe aus der KBV hinsichtlich Impfungen und der pharmazeutische Dienstleistungen müsste man sagen: »Nehmt ARMIN als Beispiel!«
Durch das Modellprojekt gebe es nun »einen großen Erfahrungsschatz, der uns hinsichtlich AMTS enorm weiterbringt bei einer strukturierten elektronischen Versorgung des Patienten«. Es gebe viele Punkte, die bei der Medikationsanalyse im Rahmen der pharmazeutischen Dienstleistungen einfließen könnten. »Wir wissen durch ARMIN nun konkret, wo wir hinwollen und was machbar ist.«