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#MedSafetyWeek
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»Nebenwirkungen verhindern« als Motto

Bereits zum neunten Mal rufen Arzneimittelbehörden weltweit in der #MedSafetyWeek dazu auf, Verdachtsfälle von Nebenwirkungen von Arzneimitteln zu melden. Vom 4. bis 10. November beteiligen sich 104 Organisationen aus 91 Ländern an der internationalen Kampagne. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) nimmt die Aktionswoche zum Anlass, um über die zentrale Rolle der Apotheken bei Fragen zur Arzneimittelsicherheit zu informieren.
AutorKontaktSven Siebenand
Datum 04.11.2024  10:00 Uhr
»Nebenwirkungen verhindern« als Motto

Bereits seit 2017 koordiniert das Uppsala Monitoring Centre die jährliche Kampagne #MedSafetyWeek, um das Bewusstsein für das Melden unerwünschter Arzneimittelwirkungen zu stärken. Sowohl die Patienten als auch die Angehörigen der Gesundheitsberufe sollen dazu ermutigt werden, vermutete Nebenwirkungen zu melden. Auf der Kampagnen-Website finden sich weitere Informationen und Material zum Download.

Die diesjährige #MedSafetyWeek trägt das Motto »Preventing side effects«. Im Mittelpunkt stehen Medikationsfehler beziehungsweise vermeidbare Nebenwirkungen. Patienten sollen daran erinnert werden, ihre Medikamente nur wie vorgeschrieben einzunehmen. Heilberufler werden dafür sensibilisiert, sicherzustellen, dass die Arzneimitteltherapie richtig verordnet und verabreicht wurde.

»Meldungen über Verdachtsfälle von Nebenwirkungen spielen eine wichtige Rolle, um potenzielle Sicherheitssignale von Arzneimitteln zu erkennen und gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz der Patientinnen und Patienten oder zu impfenden Personen zu ergreifen. Eine vermutete Nebenwirkung kann schnell und einfach online über das gemeinsame Meldeportal von BfArM und Paul-Ehrlich-Institut gemeldet werden«, erklärt Professor Dr. Stefan Vieths, kommissarischer Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) in einer gemeinsamen Pressemitteilung von PEI und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

»Nebenwirkungen beschränken sich nicht auf das, was in der Packungsbeilage steht. Eine Nebenwirkung ist nach dem Arzneimittelgesetz jede schädliche und unbeabsichtigte Reaktion auf ein Arzneimittel«, fügt BfArM-Präsident Professor Dr. Karl Broich hinzu. Für die Patientensicherheit sei es umso wichtiger, dass auch solche Reaktionen gemeldet werden, die im Zusammenhang mit Medikationsfehlern, Missbrauch eines Arzneimittels oder einem sonstigen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch stehen. In Deutschland nehmen BfArM und PEI Verdachtsfallmeldungen gemeinsam unter www.nebenwirkungen.bund.de entgegen und bewerten sie.

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