Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

Verbraucher-Aufklärung
-
Nachcremen verlängert nicht den Sonnenschutz

Sonnenschutzmittel sind im Sommer natürlich Pflicht. Es kursieren immer noch Irrtümer über die richtige Anwendung. Was ist zu beachten?
AutorKontaktdpa
AutorKontaktPZ
Datum 10.07.2024  13:30 Uhr

Viele glauben zum Beispiel noch, Nachcremen verlängert den Sonnenschutz. Das stimmt zwar nicht, trotzdem ist es essenziell. Das Bundesamt für Strahlenschutz rät, die Sonnencreme 20 bis 30 Minuten vor dem Aufenthalt in der Sonne aufzutragen. Um die Schutzwirkung der Sonnencreme aufrechtzuerhalten, sei regelmäßiges Nachcremen wichtig: «Mindestens alle zwei Stunden und vor allem nach dem Baden und dem Abtrocknen».

Voraussetzung ist, dass der Sonnenschutz überhaupt so lange anhält. Denn das Nachcremen könne die Schutzzeit in der Sonne nicht verlängern, erklärt Dermatologe Christoph Liebich aus München. «Wenn ich jetzt zum Beispiel einen Zehner-Schutzfaktor auftrage und eine Eigenschutzzeit von zehn Minuten habe, ist es nach 100 Minuten vorbei. Dann nützt es auch nichts mehr, wenn ich den Zehner oder sogar den Fünfziger nachschmiere.» Die Strahlung hat dann bereits die Haut durchdrungen und die Schutzzeit ist erschöpft. Trotzdem ist das Nachcremen in den angegebenen Fällen sinnvoll, um den vorhandenen Schutz zu erhalten.

Nötig ist es, von Anfang an genug Sonnencreme aufzutragen: Laut Bundesamt für Strahlenschutz gilt der Lichtschutzfaktor bei einer Menge von zwei Milligramm pro Quadratzentimeter Haut. Das entspreche bei einem Erwachsenen etwa vier gehäuften Esslöffeln für den ganzen Körper.

Sonnencreme kann verfallen

Auch Sonnenschutzmittel können schlecht werden. Dass man Creme und Co. nicht zu lange aufheben sollte, hat mehrere Gründe. So lässt der Schutz vor UV-Licht nach. Das kann kurzfristig zu Sonnenbrand führen und langfristig das Risiko für Hautkrebs erhöhen. Deshalb geben die Hersteller an, wie viele Monate lang ein Sonnenschutzmittel nach dem Öffnen verwendet werden sollte. Dazu dient ein kleines Symbol mit einer Zahl und einem «M». So bedeutet «12M» zum Beispiel zwölf Monate. Eine Notiz mit dem Öffnungsdatum auf der Flasche zur Erinnerung kann helfen.

Zusätzlich bildet sich in manchen Sonnencremes, je nach Inhaltsstoffen, mit der Zeit das womöglich krebserregende Benzophenon. Das haben Forschende bereits vor einigen Jahren festgestellt. Benzophenon entsteht nach und nach aus Octocrylen. Viele Sonnencremes enthalten diesen UV-Filter, weil er vor UVB-Strahlung schützt. Die Forscher hatten im Experiment eine Alterung des Produkts von einem Jahr nachgestellt. Auffällig dabei und ein weiterer Grund, Sonnenmilch vom Vorjahr zu entsorgen: Benzophenon kann sogar in ungeöffneten Packungen entstehen.

Auch manche Tagescremes für das Gesicht enthalten UV-Filter – aber bei weitem nicht alle und oft auch nur Lichtschutzfaktor 15. Der Lichtschutzfaktor sollte auf der Verpackung angegeben sein. «Ohne diese Angabe lässt sich die Schutzwirkung für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht einschätzen», sagt Kerstin

Effers, Referentin für Umwelt und Gesundheitsschutz der nordrhein-westfälischen Verbraucherzentrale. Auch bei Tagescremen raten Fachleute zu einem hohen Lichtschutzfaktor. Zudem muss genug aufgetragen werden – auch bei einem teuren Luxusprodukt. Sonst lieber zu einer Sonnencreme greifen. Die gibt es mittlerweile auch als leichtere Fluids für das Gesicht.

Mehr von Avoxa