| Ev Tebroke |
| 10.12.2025 12:08 Uhr |
Auf der Sitzung war Arnold eingangs erwartungsgemäß auch auf die politische Lage und den ausstehenden Kabinettsentwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) eingegangen. »Die Details sind Ihnen sicherlich allen längst hinlänglich bekannt«, so der Vorsitzende des LAV-S-A.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) habe mit der Reform die Apotheken wirtschaftlich stärken und die flächendeckende Versorgung sichern wollen. Die geplante Reform habe in ihrer jetzigen Ausgestaltung aber den gegenteiligen Effekt, betonte Arnold. Die seit Jahren geforderte Erhöhung des Fixums auf mindestens 9,50 Euro werde mit dem Gesetz ausbleiben. Stattdessen soll eine Verhandlungslösung zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Anpassung des Honorars regeln. »Damit hat sich die Politik aus der Verantwortung genommen und das Thema delegiert«, so Arnold. Auch an der von der Apothekerschaft viel kritisierten PTA-Vertretungsbefugnis werde das BMG offenbar festhalten.
Arnold unterstrich, die Politik wolle mit dem ApoVWG mit einer großen Reform »alles abräumen« und Detaillösungen vermeiden. Gleichzeitig wolle das BMG Ausgabensteigerungen vermeiden. Das Bundesfinanzministerium habe zudem einen Leitungsvorbehalt eingelegt. Man sei aber zuversichtlich, dies kurzfristig aus dem Weg räumen zu können. Konkrete Details nannte Arnold nicht.
Neben der Kritik an der ausbleibenden Honorarerhöhung warnte Arnold explizit vor der PTA-Vertretungsbefugnis. »Das ist sehr, sehr heikel.« Das BMG habe zwar aufgrund der deutlichen Sorgen der ABDA signalisiert, dies so abzusichern, dass die Gefahr des Fremdbesitzes ausgeschlossen werden könne. Arnold ist da aber skeptisch: Ist die Möglichkeit, dass PTA unter gewissen Bedingungen vorübergehend auch Apotheken leiten dürfen, erst einmal gesetzlich fixiert, sei die »Büchse der Pandora« geöffnet.
Aus juristischer Sicht könne dann wie folgt argumentiert werden: Wenn die PTA-Vertretung in dieser Form möglich ist, warum dann nicht auch generell? Diese Regelung bedeute längerfristig faktisch die Abschaffung des Apothekerberufs, unterstrich Arnold. Er zog die Parallele zur Aufhebung des Versandverbots durch die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) in 2004. Damals hatte Schmidt im Zuge des GKV-Modernisierungsgesetzes den Versand von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland erlaubt.
Auch die erleichterte Gründung von Zweigapotheken sieht Arnold sehr kritisch. Hier sieht er die Gefahr, dass dies vielen Landapotheken das Geschäft kaputtmachen könnte.
Was den möglichen Kabinettsbeschluss am 17.12. betrifft, so steht die Apothekerschaft laut Arnold bereit, entsprechend auf die dann beschlossenen Pläne zu reagieren.