| Ev Tebroke |
| 10.12.2025 12:08 Uhr |
Mathias Arnold, Vorsitzender des Landesapothekerverbands Sachsen-Anhalt, gab am Dienstag in Magdeburg einen Überblick über die aktuelle politische Lage. / © LAV S-A/Pohl
Die Verschmelzung der drei ostdeutschen Landesapothekerverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zum Mitteldeutschen Apothekerverband (MAV) nimmt immer mehr Gestalt an. »Wir sind auf der Zielgeraden«, sagte Mathias Arnold, Vorsitzender des LAV Sachsen-Anhalt, bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 9. Dezember in Magdeburg.
Es seien nur noch ein paar Formulierungen zu justieren. Zudem fehlten noch die Wahl- und Beitragsordnung, die würden aber dann von den MAV-Gremien erarbeitet. Der sogenannte Verschmelzungsbericht und die neue Satzungsordnung seien dem Registergericht schon zur ersten Prüfung vorgelegt worden, berichtete Arnold. Diese habe grünes Licht gegeben. Nun gelte es, noch einige Feinheiten zu korrigieren. So müsse etwa verdeutlicht werden, dass im Falle einer Verschmelzung nicht der Satzungspunkt §13 (3) des LAV S-A greift. Der besagt nämlich, dass bei der Auflösung des Verbands das vorhandene Vermögen der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu übertragen sei. Es müsse klargestellt werden, dass dies im Fall der Fusion nicht gilt, so der juristische Einwand des Anwalts des LAV-S-A.
Über die neuen Details beziehungsweise die entsprechend geänderte Satzungsverordnung sollen die Mitglieder des LAV S-A – »relativ kurzfristig« – im Januar abstimmen, so der Verbandsvorsitzende. Da wahrscheinlich nicht mit der erforderlichen Stimmmehrheit von 75 Prozent aller Mitglieder zu rechnen sei, würde es dann sechs Wochen später eine zweite MV geben, bei der dann eine Mehrheit der anwesenden Mitglieder ausreicht. Danach gehen der Verschmelzungsbericht und die Satzung erneut an das Registergericht. Arnold rechnet damit, dass Mitte 2026 der neue MAV steht.
Das Ziel des neuen großen Mitteldeutschen Apothekerverbands ist vor allem strategischer Natur: Durch die Fusion sollen die Verbände gebündelt mehr politische und öffentlichkeitswirksame Durchschlagskraft erlangen. Auch bei den Verhandlungen mit den zunehmend länderübergreifend agierenden Krankenkassen verspricht man sich eine stärkere Position.
Zudem soll die Verbandsarbeit besser und effizienter werden. Denn sinkende Bereitschaft für die Arbeit im Ehrenamt und eine abnehmende Zahl der Verbandsmitglieder erschweren zunehmend die Verbandsarbeit. Gemeinsam will man die verfügbaren Ressourcen besser nutzen und den Gremienaufwand reduzieren, so die Idee.
Für die Mitglieder solle sich durch die Fusion zunächst nicht viel ändern, hatte Arnold zuletzt versichert. Seinen Hauptsitz soll der MAV künftig in Leipzig haben, die Stadt sei aufgrund ihrer zentralen Lage am besten geeignet, hieß es. Die Geschäftsstellen in Erfurt und Magdeburg sollen aber erhalten bleiben.
Auf der Sitzung war Arnold eingangs erwartungsgemäß auch auf die politische Lage und den ausstehenden Kabinettsentwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) eingegangen. »Die Details sind Ihnen sicherlich allen längst hinlänglich bekannt«, so der Vorsitzende des LAV-S-A.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) habe mit der Reform die Apotheken wirtschaftlich stärken und die flächendeckende Versorgung sichern wollen. Die geplante Reform habe in ihrer jetzigen Ausgestaltung aber den gegenteiligen Effekt, betonte Arnold. Die seit Jahren geforderte Erhöhung des Fixums auf mindestens 9,50 Euro werde mit dem Gesetz ausbleiben. Stattdessen soll eine Verhandlungslösung zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Anpassung des Honorars regeln. »Damit hat sich die Politik aus der Verantwortung genommen und das Thema delegiert«, so Arnold. Auch an der von der Apothekerschaft viel kritisierten PTA-Vertretungsbefugnis werde das BMG offenbar festhalten.
Arnold unterstrich, die Politik wolle mit dem ApoVWG mit einer großen Reform »alles abräumen« und Detaillösungen vermeiden. Gleichzeitig wolle das BMG Ausgabensteigerungen vermeiden. Das Bundesfinanzministerium habe zudem einen Leitungsvorbehalt eingelegt. Man sei aber zuversichtlich, dies kurzfristig aus dem Weg räumen zu können. Konkrete Details nannte Arnold nicht.
Neben der Kritik an der ausbleibenden Honorarerhöhung warnte Arnold explizit vor der PTA-Vertretungsbefugnis. »Das ist sehr, sehr heikel.« Das BMG habe zwar aufgrund der deutlichen Sorgen der ABDA signalisiert, dies so abzusichern, dass die Gefahr des Fremdbesitzes ausgeschlossen werden könne. Arnold ist da aber skeptisch: Ist die Möglichkeit, dass PTA unter gewissen Bedingungen vorübergehend auch Apotheken leiten dürfen, erst einmal gesetzlich fixiert, sei die »Büchse der Pandora« geöffnet.
Aus juristischer Sicht könne dann wie folgt argumentiert werden: Wenn die PTA-Vertretung in dieser Form möglich ist, warum dann nicht auch generell? Diese Regelung bedeute längerfristig faktisch die Abschaffung des Apothekerberufs, unterstrich Arnold. Er zog die Parallele zur Aufhebung des Versandverbots durch die damalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) in 2004. Damals hatte Schmidt im Zuge des GKV-Modernisierungsgesetzes den Versand von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland erlaubt.
Auch die erleichterte Gründung von Zweigapotheken sieht Arnold sehr kritisch. Hier sieht er die Gefahr, dass dies vielen Landapotheken das Geschäft kaputtmachen könnte.
Was den möglichen Kabinettsbeschluss am 17.12. betrifft, so steht die Apothekerschaft laut Arnold bereit, entsprechend auf die dann beschlossenen Pläne zu reagieren.