| Cornelia Dölger |
| 06.01.2026 15:55 Uhr |
Ein Brand an einer Kabelbrücke löste am 3. Januar einen großflächigen Stromausfall im Südwesten Berlins aus. Mit einem provisorischen Neuanschluss sollen die betroffenen etwa 50.000 Haushalte wieder ans Netz gebracht werden. / © Maurizio Gambarini
Vom immer noch andauernden Stromausfall in Teilen Berlins sind auch Apotheken betroffen, zuletzt waren es noch sieben. Anders als zum Beispiel für Krankenhäuser gibt es für Apotheken keine festen Vorgaben, wie sie im Fall eines Blackouts die Stromversorgung übergangsweise sicherzustellen haben. Gleichzeitig haben Apotheken einen gesetzlich verankerten Versorgungsauftrag.
Und dieser gelte eben »nicht nur bei schönem Wetter« oder mit funktionierender Stromversorgung, wie der Hagener Apotheker Christian Fehske erklärt, der sich seit Längerem mit Notfallvorsorge und Katastrophenschutz in Apotheken beschäftigt. Im PZ-Titelbeitrag »In der Krise Köpfe kennen« von Anfang April 2025 geben Fehske und sein Co-Autor Sven Seißelberg Tipps zur Krisenvorsorge in Apotheken.
Auch ohne explizite Forderung hätten schon viele Kolleginnen und Kollegen Vorkehrungen für solche Notfälle getroffen, so Fehske nun zur PZ – auch wenn nicht jeder eine »Maximal-Lösung« eines uneingeschränkten Betriebs für 72 Stunden selbst bei vollständigem Stromausfall leisten könne und müsse. Die Motivation könne jenseits aller gesetzlichen Verpflichtungen auch eine ganz »eigennützige« sein, etwa die Sorge um den Lagerwert der kühlpflichtigen Arzneimittel oder die Frage nach dem wirtschaftlichen Schaden durch einen Stromausfall.
Auf begrenzte Stromausfälle hätten sich einige Kolleginnen und Kollegen mit Filialverbünden eingerichtet. Die Idee sei, dass in Fällen, in denen nur ein Teil des Stromnetzes betroffen ist, die noch einsatzfähigen (Partner-)Filialen die Versorgung übernehmen. Hierfür könnten etwa zusätzliche Kühlschränke vorgehalten werden, um bei Stromausfall in einer Filiale die kühlpflichtigen Arzneimittel umlagern zu können.
Andere wiederum hätten bereits eine Art Notstromversorgung angekurbelt und entsprechende Anschlüsse legen lassen, um bei Bedarf einen mobilen (Not-)Stromerzeuger anschließen zu können, berichtet Fehske. Ein solches Gerät pro Filialverbund sei sinnvoll. Für eine notfallmäßige Kühlung hielten andere zudem leistungsstarke Batterien für die Kühlschränke vor. Fehske betont: »Das sind alles keine Maßnahmen, die mit Unsummen an Investitionskosten verbunden sein müssen, allerdings naturgemäß den größten Effekt haben, wenn man sie bereits umgesetzt hat, bevor der Blackout kommt.«
Kein Strom – das bedeutet auch Einschränkungen bei der Rezeptverarbeitung. Das hat man bei der Gematik auf dem Schirm. Vorgesehen seien im Falle eines Stromausfalls Ersatzverfahren wie Muster 16. Eine Sprecherin betont in dem Zusammenhang: »Ein durchgängiger Betrieb der Telematikinfrastruktur bei einem flächendeckenden Stromausfall ist technisch kaum realisierbar, da zentrale Komponenten wie Konnektoren, Arbeitsplatzrechner und Kartenlesegeräte zwingend auf eine funktionierende Stromversorgung angewiesen sind.«
Anbieter der TI seien verpflichtet, ein Notfallkonzept zu erstellen und aktuell zu halten, so die Sprecherin. Darin müsse beschrieben sein, wie in Notfallsituationen vorzugehen sei und welche Ersatzverfahren griffen. Zu solchen gehören demnach unterbrechungsfreie Stromversorgungen sowie Stromgeneratoren, die kurz- und mittelfristige Ausfälle abfangen könnten. Anbieter besonders kritischer Dienste bei der TI müssten zudem besondere Anforderungen an die Redundanz erfüllen.