Mit BtM und Cannabis unterwegs |
Kerstin A. Gräfe |
18.09.2024 09:00 Uhr |
Wer mit BtM im Gepäck verreist, sollte sich vorher rechtzeitig über die rechtlichen Auflagen informieren, um keine Probleme mit dem Zoll oder der Polizei zu bekommen. / Foto: Getty Images/Chalabala
Je nach Reiseziel gestaltet sich die Mitnahme von Betäubungsmitteln (BtM) mehr oder weniger aufwendig. Generell gelten die jeweiligen rechtlichen Bestimmungen nur für BtM, die sich in Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) finden, also für »verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel«.
Grundsätzlich dürfen BtM, die nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) von einem Arzt verschrieben wurden, als persönlicher Reisebedarf für bis zu 30 Tage in einer der Reisedauer angemessenen Menge mitgeführt werden. Welche weiteren Regelungen zu beachten sind, hängt davon ab, ob die Reise in einen Staat des Schengener Abkommens geht oder nicht.
Folgende Länder sind Mitglieder des Schengener Abkommens: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.
Bei Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens muss eine Bescheinigung des Arztes mitgeführt werden. Diese Bescheinigung gemäß Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens muss von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden. Sie ist maximal 30 Tage gültig. Wichtig: Für jedes BtM muss eine eigene Bescheinigung ausgestellt werden.
Die Regelung zum Mitführen von BtM gilt auch bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat des Schengener Abkommens ansässig sind. Sie greift auch bei der Mitnahme von BtM, die zwar im Herkunftsland, nicht aber in Deutschland verschreibungsfähig sind.
Seit Anfang April 2024 unterliegt medizinisches Cannabis in Deutschland nicht mehr dem BtMG. In vielen Ländern des Schengener Abkommens sowie in weiteren Ländern ist Cannabis allerdings weiterhin ein BtM, sodass auch hier in der Regel eine beglaubigte Reisebescheinigung für das Mitführen von medizinischem Cannabis benötigt wird.