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Strafverschärfung bei Angriffen
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Mehr Schutz für Apothekenpersonal

Wer Apothekerinnen, Apotheker, Ärztinnen oder Ärzte angreift, soll künftig mit einer längeren Haftstrafe rechnen müssen. Eine Verschärfung ist auch bei Fällen von Volksverhetzung vorgesehen.
AutorKontaktdpa
Datum 30.09.2026  11:00 Uhr
Datum Aktualisiert am 30.09.2026  11:52 Uhr

Höhere Mindeststrafe bei Angriff auf Polizei

Künftig sollen Bahnmitarbeiter, aber auch Beschäftigte anderer wichtiger Infrastrukturunternehmen, etwa der Strom- oder Wasserversorgung, strafrechtlich besser geschützt werden. Wer sie angreift, soll mit den gleichen Strafen rechnen müssen wie bei einem Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten.

Der vom Justizministerium erarbeitete Entwurf beinhaltet auch eine höhere Mindeststrafe für Übergriffe auf Polizistinnen und Polizisten sowie Gerichtsvollzieher, Feuerwehrleute, Rettungssanitäter und Hilfeleistende im Katastrophen- und Zivilschutz. Bei tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte soll die Mindeststrafe von drei auf sechs Monate Freiheitsstrafe steigen. In besonders schweren Fällen ist mindestens ein Jahr Haft vorgesehen.

Für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sieht der Entwurf bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe vor. Besonders schwere Fälle sind gesondert geregelt. Dazu zählen Waffeneinsatz, gemeinschaftliche Tat, schwere Gefahren für das Opfer und ein hinterlistiger Überfall. Dann drohen ein bis zehn Jahre Haft. Aktuell wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet. In besonders schweren Fällen sind bis zu fünf Jahre möglich.

Schutz von Amts- und Mandatsträgern

Wenn Politiker angegriffen werden, sollen Gerichte bei der Strafzumessung ausdrücklich berücksichtigen, ob die Tat geeignet ist, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit erheblich zu beeinträchtigen. Das könnte etwa relevant sein, wenn Angriffe oder Drohungen Amtsträger oder Mandatsträger einschüchtern und ihre Arbeit erschweren. Verantwortliche auf kommunaler und europäischer Ebene kämen ausdrücklich hinzu. Auch Gemeinderäte und Bürgermeister sollen vor Nötigung durch Gewalt oder Gewaltandrohung geschützt werden.

Wird ein Amtsträger während des Dienstes oder wegen seines Dienstes beleidigt, soll auch sein Vorgesetzter den Strafantrag stellen können. Betrifft die Beleidigung eine Behörde, soll das deren Leitung oder die Leitung der Aufsichtsbehörde übernehmen können.

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