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Allergisch auf Duftstoffe
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Mehr Kennzeichnungspflicht, weniger Transparenz

Vor allem Allergiker und Patienten mit Hautkrankheiten sind auf eine gute Verträglichkeit von Hautpflegepräparaten angewiesen. Doch längst nicht alle als »sensitiv« ausgelobten Kosmetika sind wirklich zart zur Haut. Auch die erweiterte Kennzeichnungspflicht für allergieauslösende Duftstoffe hilft nur bedingt weiter.
AutorKontaktElke Wolf
Datum 09.03.2026  07:00 Uhr

Duftstoffe sind nach Nickel die zweithäufigsten Auslöser für ein kontaktallergisches Ekzem. Laut dem Deutschen Allergie- und Asthmabund (DAAB) sollen in Europa etwa 1 bis 9 Prozent betroffen sein. Konkretere Angaben sind nur schwer möglich, da die Allergenität der Duftstoffe auch durch äußere Einwirkungen beeinflusst wird. So wirken etwa Limonen, Linalool oder Geraniol durch den Kontakt mit Sauerstoff stärker sensibilisierend. Auch eine Aktivierung durch UV-Licht ist möglich: Photoallergische Reaktionen sind etwa durch Duftstoffe aus Eichenmoos oder Sandelholzöl dokumentiert.

Derzeit sind 24 allergieauslösende Duftstoffe deklarationspflichtig. Nach der neuen EU-Kosmetikverordnung müssen nun weitere 56 Duftstoffe mit allergieauslösendem Potenzial aufgeführt werden. Künftig müssen also alle 80 allergieauslösenden Duftstoffe auf kosmetischen Zubereitungen einzeln angegeben werden, wenn sie in einer Konzentration von mehr als 0,001 Prozent in Produkten enthalten sind, die auf der Haut verbleiben – also in Cremes, Sonnenschutz oder Make-up. Für Produkte, die abgespült werden, wie Shampoos, Duschgele oder Seifen, greift die Deklarationspflicht ab einer Konzentration über 0,01 Prozent. Duftstoffe ohne allergieauslösendes Potenzial werden unter dem Sammelbegriff »Parfüm« zusammengefasst und in den Inhaltsangaben aufgeführt.

Der DAAB kritisiert die Übergangsfristen, die den Herstellern für die Umstellung eingeräumt wurden, und die damit einhergehende Intransparenz für die Betroffenen. So dürfen noch bis zum 31. Juli 2026 Produkte nach den alten Vorgaben in den Verkehr gebracht und bis zum 31. Juli 2028 abverkauft werden. »In der Übergangszeit ist es leider nicht direkt ersichtlich, ob die kosmetischen Produkte bereits nach der geänderten Kosmetikverordnung deklariert sind«, so der DAAB.

Das Problem mit dem Duft

Beispiel Ylang-Ylang-Öl, also ein Naturstoff, der von Allergologen seit 2010 bei nahezu jedem mit Verdacht auf eine Kontaktallergie getestet wird. Etwa 2 Prozent der Getesteten zeigen dabei eine positive Reaktion. In der Übergangsphase können sich diese Betroffenen jedoch nicht sicher sein, ob das zu meidende Allergen – in der INCI-Liste wird Ylang-Ylang-Öl übrigens als Cananga Odorata Flower Extract/Oil geführt – bereits deklariert ist oder nicht.

Und auf ein weiteres Problem macht der DAAB aufmerksam: Die meisten der nun deklarationspflichtigen Duftstoffe stehen Allergologen gar nicht als Testzubereitungen zur Verfügung. Dies bedeutet, dass der Großteil der Kontaktallergiker, der womöglich bereits auf diese Duftstoffe sensibilisiert ist, überhaupt nicht wissen kann, dass er allergisch reagiert.

Auf den Hinweis »parfümfrei« ist laut den Experten vom DAAB jedenfalls kein Verlass. Eine Überprüfung von Körperpflegemitteln, die als »duftfrei« oder »parfümfrei« ausgelobt gewesen seien, habe ergeben, dass etwa 20 Prozent davon dennoch Duftstoffe enthielten – und das zum Teil in hohen Konzentrationen. Zu bedenken: Die einmal erworbene Kontaktsensibilisierung bleibt zeitlebens bestehen. Nur das konsequente Meiden des Auslösers bringt Beschwerdefreiheit.

Der DAAB empfiehlt daher, die Zusammensetzung der Präparate genau zu studieren. Eine Übersicht der unterschiedlich ausgeprägten Sensibilisierungstendenz einzelner Duftstoffe findet sich im nebenstehenden Kasten. Auf der sicheren Seite seien Duftstoffallergiker, wenn sie beim Kauf von Kosmetika und Waschmittel Duftstoff-, Konservierungs- und Farbstoff-frei Alternativen bevorzugen.

Gut informiert, besser leben

Mehr Sicherheit können Menschen mit empfindlicher Haut von Kosmetika erwarten, die entweder das Label des DAAB (eine Liste gelabelter Produkte unter https://www.daab.de/daab/das-daab-logo/fuer-sie-getestet ) oder das ECARF-Siegel der Europäischen Stiftung für Allergieforschung tragen. Die Allergiefreundlichkeit der ECARF-ausgezeichneten Präparate (darunter nicht nur Kosmetika, sondern auch Waschmittel, Haushaltsreiniger oder Staubsauger) haben unabhängige Wissenschaftler und Techniker anhand festgelegter Kriterien festgestellt. Auf der Website der Stiftung findet sich eine Übersicht der ausgezeichneten Produkte (www.ecarf-siegel.org).

Digitale Smartphone-Apps bringen bereits beim Einkauf entsprechender Produkte mehr Sicherheit mit sich, so etwa die CheckWise-App der ECARF. Im Gegensatz zu anderen Scanner-Apps scannt CheckWise den Text auf Kosmetik- und Pflegeprodukten sowie Lebensmitteln und ist unabhängig vom Barcode. Die App erkennt zuverlässig alle deklarationspflichtigen Allergene in der INCI-Liste in mehreren Sprachen. Smarter Pluspunkt: Eine praktische Lösung des Problems, dass die von den Ärzten verwendeten und in die Allergiepässe eingetragenen Bezeichnungen der Stoffe nicht immer genau den Stoffbezeichnungen auf Kosmetikprodukten entsprechen.

Der Begriff »sensitiv« ist rechtlich nicht geschützt. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, welche die Zubereitungen erfüllen müssen, um als geeignet für empfindliche Haut zu gelten. Häufig zu finden sind auch Formulierungen wie »für Allergikerhaut geeignet«, »für empfindliche Haut geeignet« oder »hypoallergen«. Letzteres bedeutet lediglich, dass keine bekanntermaßen allergieauslösenden Substanzen enthalten sind. Das schließt jedoch nicht aus, dass der Anwender auf eine bestimmte Substanz dennoch mit Unverträglichkeiten reagieren kann. Wird »Hautverträglichkeit dermatologisch nachgewiesen« angepriesen, dann wurde das dazugehörige Präparat in der Regel an hautgesunden Freiwilligen unter Aufsicht von Dermatologen getestet und für gut empfunden.

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