Mehr Chancengleichheit im Pharmaziestudium |
Carolin Lang |
17.05.2021 17:15 Uhr |
Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) spricht sich für kostenlose Studierfähigkeitstests aus. / Foto: Adobe Stock / arrowsmith2
Im Positionspapier nehmen sowohl der BPhD als auch Vertreter medizinischer Studiengänge Stellung zu den sich verbreitenden Studierfähigkeitstests. Im Bereich Pharmazie sind das zum einen der Pharmazeutische Studierfähigkeitstest (PhaST) als auch der Hamburger-Naturwissenschaftstest (HAM-Nat ).
»Während wir Studierenden die Hintergründe der Tests gutheißen, sehen wir Probleme in der Form und Ausführung der Tests auch hinsichtlich der Chancengleichheit«, heißt es in der Stellungnahme. Eines dieser Probleme sei, dass eine Teilnahme an solch einem Test zum Teil mit Kosten verbunden ist. So ist beispielsweise der PhaST mit 75 Euro gebührenpflichtig. Darin sieht der Verband einen potenziellen Nachteil für sozioökonomisch benachteiligte Studienanwärter und fordert, die Tests kostenfrei anzubieten und in Härtefällen sogar eine Übernahme der Anfahrtskosten. Dabei sollen die Kosten laut BPhD von den Ländern oder dem Bund übernommen werden. Studierfähigkeitstests sollten zudem mindestens einmal wiederholt werden dürfen. Dies ist aber sowohl beim PhaST als auch beim HAM-Nat der Fall.
2017 erklärte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil unter anderem die Zulassung zum Studium der Humanmedizin als »teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar«. Dabei wurde die starke Gewichtung der Abiturnote bei der Studienplatzvergabe beanstandet. In Folge muss inzwischen in den zentral vergebenen Fächern Human-, Zahn-, Veterinärmedizin und Pharmazie im Auswahlverfahren der Hochschule (AdH, macht 60 Prozent aller Studienplätze aus) mindestens ein Auswahlkriterium neben der Abiturleistung berücksichtigt werden. Studieneignungstest können ein solches notenunabhängiges Kriterium sein. Da jedoch in der Pharmazie, anders als beispielsweise in der Medizin, bisher noch kein abschließend validierter Studieneignungstest vorliegt, können die Länder bestimmte Ausnahmeregelungen finden, weshalb bisher wenige Universitäten einen Studieneignungstest berücksichtigen.
Die Standorte Hamburg und Greifswald greifen dabei seit dem Wintersemester 20/21 auf den HAM-Nat zurück, der ursprünglich für Mediziner entwickelt wurde. Die Universitäten Freiburg, Heidelberg und Tübingen haben einen fachspezifischen Studieneignungstest, den sogenannten PhaST, entwickelt. An den drei Standorten wird er seit dem Wintersemester 20/21 berücksichtigt. Die Fakultäten im Saarland und in Frankfurt haben inzwischen nachgezogen und beziehen den PhaST bei der Studienplatzvergabe ebenfalls mit ein.
Eine weitere Forderung des Verbands betrifft die Kosten, die neben den Semestergebühren für Studierende anfallen, beispielsweise durch Laborpraktika. Vor dem Hintergrund der Chancengleichheit sollten zusätzliche Kosten auf ein notwendiges Minimum reduziert werden, so der BPhD. Besonders weil das erfolgreiche Abschließen solcher Veranstaltungen essenziell für den Fortschritt und den Abschluss des Studiums seien. Zudem solle ein deutschlandweit einheitliches System bezüglich der Kosten innerhalb eines Studiengangs gelten und eine Transparenz bezüglich der erhobenen Gebühren vorherrschen.