Mehr Chancengleichheit im Pharmaziestudium |
Carolin Lang |
17.05.2021 17:15 Uhr |
Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) spricht sich für kostenlose Studierfähigkeitstests aus. / Foto: Adobe Stock / arrowsmith2
Im Positionspapier nehmen sowohl der BPhD als auch Vertreter medizinischer Studiengänge Stellung zu den sich verbreitenden Studierfähigkeitstests. Im Bereich Pharmazie sind das zum einen der Pharmazeutische Studierfähigkeitstest (PhaST) als auch der Hamburger-Naturwissenschaftstest (HAM-Nat ).
»Während wir Studierenden die Hintergründe der Tests gutheißen, sehen wir Probleme in der Form und Ausführung der Tests auch hinsichtlich der Chancengleichheit«, heißt es in der Stellungnahme. Eines dieser Probleme sei, dass eine Teilnahme an solch einem Test zum Teil mit Kosten verbunden ist. So ist beispielsweise der PhaST mit 75 Euro gebührenpflichtig. Darin sieht der Verband einen potenziellen Nachteil für sozioökonomisch benachteiligte Studienanwärter und fordert, die Tests kostenfrei anzubieten und in Härtefällen sogar eine Übernahme der Anfahrtskosten. Dabei sollen die Kosten laut BPhD von den Ländern oder dem Bund übernommen werden. Studierfähigkeitstests sollten zudem mindestens einmal wiederholt werden dürfen. Dies ist aber sowohl beim PhaST als auch beim HAM-Nat der Fall.
2017 erklärte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil unter anderem die Zulassung zum Studium der Humanmedizin als »teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar«. Dabei wurde die starke Gewichtung der Abiturnote bei der Studienplatzvergabe beanstandet. In Folge muss inzwischen in den zentral vergebenen Fächern Human-, Zahn-, Veterinärmedizin und Pharmazie im Auswahlverfahren der Hochschule (AdH, macht 60 Prozent aller Studienplätze aus) mindestens ein Auswahlkriterium neben der Abiturleistung berücksichtigt werden. Studieneignungstest können ein solches notenunabhängiges Kriterium sein. Da jedoch in der Pharmazie, anders als beispielsweise in der Medizin, bisher noch kein abschließend validierter Studieneignungstest vorliegt, können die Länder bestimmte Ausnahmeregelungen finden, weshalb bisher wenige Universitäten einen Studieneignungstest berücksichtigen.
Die Standorte Hamburg und Greifswald greifen dabei seit dem Wintersemester 20/21 auf den HAM-Nat zurück, der ursprünglich für Mediziner entwickelt wurde. Die Universitäten Freiburg, Heidelberg und Tübingen haben einen fachspezifischen Studieneignungstest, den sogenannten PhaST, entwickelt. An den drei Standorten wird er seit dem Wintersemester 20/21 berücksichtigt. Die Fakultäten im Saarland und in Frankfurt haben inzwischen nachgezogen und beziehen den PhaST bei der Studienplatzvergabe ebenfalls mit ein.
Eine weitere Forderung des Verbands betrifft die Kosten, die neben den Semestergebühren für Studierende anfallen, beispielsweise durch Laborpraktika. Vor dem Hintergrund der Chancengleichheit sollten zusätzliche Kosten auf ein notwendiges Minimum reduziert werden, so der BPhD. Besonders weil das erfolgreiche Abschließen solcher Veranstaltungen essenziell für den Fortschritt und den Abschluss des Studiums seien. Zudem solle ein deutschlandweit einheitliches System bezüglich der Kosten innerhalb eines Studiengangs gelten und eine Transparenz bezüglich der erhobenen Gebühren vorherrschen.
Im Dezember vergangenen Jahres trat das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) in Kraft, das unter anderem Regelungen zu neuen pharmazeutischen Dienstleistungen enthält, die Apotheken ab Anfang 2022 anbieten sollen. Die genauen Rahmenbedingungen wie konkrete Leistungen und die Honorierung stehen bislang nicht, müssen aber bis zum 30. Juni 2021 ausgearbeitet sein. Dem widmen sich aktuell der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband. In einer Pressemitteilung nahm der BPhD dazu erst kürzlich Stellung. Bereits im November 2019, als das VOASG noch als Kabinettsentwurf vorlag, hatte der BPhD ein Positionspapier zu der Thematik erarbeitet. Dieses hat der Verband nun im Rahmen der Delegiertenversammlung aktualisiert.
Demnach fordert der BPhD eine Beteiligung von Patientenverbänden an den Verhandlungen zu den pharmazeutischen Dienstleistungen, um diese an die Bedürfnisse von Patienten anzupassen. Auch für eine Beteiligung von Interessensverbänden der PTA an den Verhandlungen spricht sich der Verband aus.
In Bezug auf das Studium sollten laut BPhD die Fächer klinische Pharmazie und Pharmakologie ausgebaut werden, um eine noch bessere Ausführung der pharmazeutischen Dienstleistungen zu gewährleisten. Auch die interprofessionelle Lehre und eine Verknüpfung der Studienfächer Pharmazie und Medizin in Bezug auf pharmazeutische Dienstleistungen solle erweitert werden.
Nach Ansicht des BPhD müsse bei der Einführung der pharmazeutischen Dienstleistungen nach der Komplexität entschieden werden, ob Zusatzqualifikationen nötig seien oder nicht. Mögliche Kosten für eine Weiterbildung sollten »angemessen« sein, so der BPhD. Es sollten zudem einheitliche Maßnahmen zur Sicherung der Qualitätsstandards der neuen Services unter möglichst niedrigem Dokumentationsaufwand gelten.
Nach Ansicht des BPhD sollen pharmazeutische Dienstleistungen durch Krankenkassen vergütet werden. Der Verband fordert,
in Apotheken als pharmazeutische Dienstleistung zu etablieren.