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PhiP im HV

Medikamente auf Reisen

Sommerzeit ist Urlaubszeit. Was es bei der pharmazeutischen Beratung von Urlaubern in spe zu beachten gilt, verrät der 17. Teil der Campusserie »PhiP im HV«. 
AutorKontaktLaura Rudolph
Datum 01.08.2022  09:00 Uhr

Sonderfall Betäubungsmittel

Reisende benötigen zur Ein- und Ausfuhr von Betäubungsmitteln (BtM) verschiedene Dokumente:

  • Bei Reisen in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens: Reisende benötigen vom verschreibenden Arzt eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Sie ist durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle zu beglaubigen und gilt für maximal 30 Tage. Sie ist für jedes einzelne BtM gesondert auszustellen.
  • Bei Reisen in Länder außerhalb des Schengenraums: Da es keine international einheitlichen BtM-Mitnahmeregelungen gibt, ist es unbedingt ratsam, sich vor Reisebeginn bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung des Ziellandes in Deutschland nach den Formalitäten zu erkundigen.
  • Beim Mitführen von Substitutionsmitteln: Sofern dies ärztlich vertretbar ist, kann ein Arzt eine Verschreibung über ein Substitutionsmittel für maximal 30 Tage aushändigen. In manchen Ländern ist die Einfuhr allerdings verboten. Auch hier empfiehlt es sich dringend, sich bei der zuständigen diplomatischen Vertretung des Ziellandes in Deutschland zu erkundigen.

Tipps für bestimmte Personengruppen

Patienten, die Antikoagulantien einnehmen, sollten wissen: Ungewohnte Hitze kann die Blutgefäße weiten und die Blutgerinnung erschweren. Zudem ist wichtig, die Einnahmezeitpunkte bei Fernreisen an die Zeitverschiebung anzupassen. Das sollten auch Menschen mit Diabetes bedenken. Für sie ist außerdem ratsam, die während des Urlaubs benötigte Menge an Medikation vorab mit dem Arzt abzusprechen.

Menschen mit erhöhtem Thromboserisiko sollte pharmazeutisches Personal vor langen Flugreisen auf prophylaktische Maßnahmen wie Thrombosestrümpfe oder medikamentöse Prophylaxe, über die ein Arzt entscheidet, hinweisen. Ein erhöhtes Risiko liegt zum Beispiel bei Thromboseanamnese, Blutgerinnungsstörungen, starken Krampfadern, immobilisierten Extremitäten oder während der Schwangerschaft vor. Während des Flugs empfiehlt es sich, die Extremitäten regelmäßig zu bewegen.

Kürzlich operierte Menschen sollten Flugreisen frühestens antreten, wenn die Operationsnarben so stabil sind, dass sie der Druckdifferenz beim Fliegen standhalten. Das ist meist nach drei bis sechs Wochen der Fall. Wer in der Vergangenheit einen Herzinfarkt erlitten hat, sollte sich vor einer Flugreise ärztlich untersuchen lassen. Herzschrittmacher hindern nicht am Fliegen, sind allerdings am Sicherheitscheck zu melden.

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