Marburger Bund pocht auf Sicherheit und Datenschutz |
Für den Erfolg von E-Health Anwendungen ist es entscheidend, dass gesundheitsrelevante Sachverhalte nicht in die Hände unbefugter Dritter gelangen. / Foto: ©Maksim Kabakou - stock.adobe.com
Krankenkassen dürften weder heute noch in Zukunft von Versicherten verlangen, oder sie etwa mit finanziellen Vorteilen dazu animieren, Krankheitsdaten preiszugeben, fordert der MB. Deutschlands größter Ärzteverband tritt auch der Ansicht entgegen, bei der elektronischen Gesundheitskarte (EGK) handele es sich um ein Auslaufmodell. Der Gesetzgeber habe in § 291a Sozialgesetzbuch (SGB) V bereits die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wichtige Notfalldaten auch unabhängig von der EPA verfügbar sein sollen. Dasselbe gelte für den Medikationsplan, der künftig ebenfalls auf der EGK gespeichert werden könne.
Nach langem Gezerre um zusätzliche Funktionen der EGK strebt die Bundesregierung bis 2021 die Einführung der EPA an, die Versicherte freiwillig nutzen können – auch am Smartphone. Einige Kassen haben schon erste Angebote gestartet. Der Ärzteverband regt ebenfalls an, mögliche Alternativen zur zentralen Datensicherung für die EPA zu prüfen und im Falle einer positiven Begutachtung in die weiteren Überlegungen mit einzubeziehen.
»Wir sehen die großen Chancen, die in der digitalen Vernetzung im Gesundheitswesen liegen, um die medizinische Versorgung zu verbessern. Die EPA kann eine gezieltere Diagnostik und Therapie unterstützen, den vertrauensvollen Austausch und die gemeinsame Entscheidungsfindung von Patienten und Ärzten stärken und überflüssige Untersuchungen und Informationsverluste an den Schnittstellen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung vermeiden helfen«, so Peter Bobbert, Mitglied im Bundesvorstand des MB. Um diese Potenziale auszuschöpfen, müsse absolut sichergestellt sein, dass Informationen über Behandlungen, Medikamenteneinnahmen, genetische Dispositionen und andere gesundheitsrelevante Sachverhalte nicht in die Hände unbefugter Dritter gelangen.