Lunapharm-Prozess beginnt am 11. Oktober |
Melanie Höhn |
05.10.2023 15:30 Uhr |
Lunapharm-Chefin Susanne Krautz-Zeitel soll mit ihrer Firma mit Sitz im brandenburgischen Blankenfelde-Mahlow große Mengen teurer Krebsmedikamente aus einer Apotheke in Griechenland bezogen haben. / Foto: picture alliance/EPA-EFE
Das ARD-Magazin »Kontraste« enthüllte im Juli 2018 den Skandal um gefälschte Krebsmedikamente der Brandenburger Firma Lunapharm. Gegen Geschäftsführerin Krautz-Zeitel sowie einen Mitangeklagten hatte die Staatsanwaltschaft Potsdam bereits im Oktober 2019 Anklage wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Handels mit gefälschten Arzneimitteln erhoben. Die Lunapharm-Chefin ging gerichtlich dagegen vor, dass ihr die Großhandels- und Herstellungserlaubnis entzogen wurde, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sowie das Landgericht Potsdam wiesen die Klage jedoch zurück.
Im Februar 2023 bestätigte das Landgericht Potsdam, dass die zuständige 4. Strafkammer beabsichtige, die Hauptverhandlung noch in diesem Jahr zu beginnen. Laut Gerichtsangaben wird es ab 11. Oktober 20 Verhandlungstage geben, die sich über sechs Monate verteilen. Im März 2024 könnte frühestens ein Urteil erlassen werden.
Krautz-Zeitel soll mit der Firma Lunapharm mit Sitz im brandenburgischen Blankenfelde-Mahlow dem Vorwurf zufolge große Mengen teurer Krebsmedikamente aus einer Apotheke in Griechenland bezogen haben. Diese verfügte jedoch nicht über die dafür nötige Großhandelserlaubnis, was im Frühjahr 2017 bekannt wurde. Daraufhin soll Krautz-Zeitel der zuständigen Aufsichtsbehörde in Brandenburg mitgeteilt haben, dass sie keine weiteren Medikamente aus der Apotheke beziehen werde. Tatsächlich sei der Handel aber weitergegangen, was dazu geführt habe, dass zwischen Mai 2017 und Juni 2018 Arzneimittel im Wert von 1,1 Millionen Euro über diesen Kanal an Lunapharm geliefert worden seien.
Laut Presserolle des Landgerichts sollen die beiden Angeklagten unerlaubten Arzneimittelhandel betrieben »und dabei gewerbsmäßig gefälschte Arzneimittel in den Verkehr gebracht haben«. Nachdem zu dem Handel ein behördliches Verbot ausgesprochen worden sei, sollen die beiden Angeklagten den Handel über die in Zypern ansässige Firma eines gesondert Verfolgten weiteren mutmaßlichen Tatbeteiligten fortgesetzt haben. Die Abwicklung soll dabei unter Beteiligung eines weiteren Angeklagten erfolgt sein.