Die DAC/NRF-Informationsstelle erhielt in der Vergangenheit hin und wieder Anfragen zu Verordnungen für Lorazepam-Kapseln oder orale Liquida. / © Getty Images/Westend61
Die DAC/NRF-Informationsstelle erhielt in der Vergangenheit hin und wieder Anfragen zu Verordnungen für Lorazepam-Kapseln oder orale Liquida. Beides kann als Rezepturarzneimittel hergestellt werden, so das DAC/NRF im aktuellen Rezepturtipp. Der Anbieter des Ausgangsstoffs wurde nun in den Online-Bezugsquellennachweis aufgenommen.
Mit der Rezeptursubstanz kann die im niederländischen Formularium (FNA) standardisierte vorwiegend glycerolische Lösung hergestellt werden. Im Rezepturhinweis »Lorazepam« beschreibt die DAC/NRF-Redaktion die Zubereitung der Lorazepam-Konzentration 1 mg/ml inklusive Herstellungstechnik und Haltbarkeitsangaben.
Als wässrige Lösungen und Suspensionen sind weitere Optionen unter Verwendung von Injektionslösung oder Tabletten kommentiert. Orientiert an schwach sauren Suspensionsgrundlagen, die in den USA verwendet werden, könne man die »Grundlage für Suspensionen zum Einnehmen« (NRF S.52.) als Basis nehmen. Es empfehle sich, die Aufbrauchsfrist aufgrund ungeprüfter Stabilität auf vier Wochen zu begrenzen. Das entspricht den DAC/NRF-Empfehlungen.