Lieferengpässe vermeiden |
Sparen darf nicht zulasten von Qualität und Lieferfähigkeit gehen - so argumentierte der AVNR.
Antragsteller war der Apothekerverband Nordrhein (AVNR). Der AVNR-Vorsitzende Thomas Preis machte sich noch einmal für den Antrag stark: »Das Sparen darf nicht zulasten von Qualität und Lieferfähigkeit gehen.« Zur Begründung heißt es, dass es bei der Versorgung mit Rabattarzneimitteln immer häufiger zu Lieferengpässen komme. Bei der Auswahl von Rabattarzneimitteln dürften nicht nur die Kosten im Sinne von Einsparpotenzialen im Vordergrund stehen.
Im Antrag wird vorgeschlagen, dass bei der Auswahl der Rabattpartner immer mindestens drei Hersteller eingebunden werden und die Hersteller dazu verpflichtet werden sollten, die Lieferfähigkeit sicherzustellen.
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