Letzte Chance im Bundesrat |
Ob der Bundesrat morgen dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung zustimmen wird, ist fraglich. / Foto: Bundesrat
Nachdem das GSAV vergangene Woche bereits den Bundestag passiert hat, muss es sich morgen den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses der Länderkammer stellen. Denn ohne deren Zustimmung kann das Gesetz, das in der aktuellen Version unter anderem die Importförderklausel neu regelt, nicht in Kraft treten. In einem gemeinsamen Antrag fordern die Länder Brandenburg und Thüringen den Bundesrat jetzt auf, das Gesetz vorerst zu stoppen und den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Trotz sinnvoller Ansätze bedürfe das GSAV einer »grundlegenden Überarbeitung«, teilen Brandenburg und Thüringen mit. Die Neuregelung der Importquote trage den Bedenken bezüglich der Patienten- und Arzneimittelsicherheit nur unzureichend Rechnung, heißt es. Lediglich für biotechnologisch hergestellte und antineoplastische Medikamente soll die Quote fallen. Doch die in der Vergangenheit aufgetretenen Fälschungsfälle beschränkten sich gerade nicht auf diese beiden Produktgruppen, bemängeln die Antragsteller. »Die Einführung von Ausnahmen von der Importförderklausel unter Fokussierung auf bestimmte Arzneimittelgruppen ist nicht zielführend«, kritisiert Brandenburgs Gesundheitsministerin Susanna Karawanskij (Linke). »Die Sicherheit der in Deutschland in den Verkehr gebrachten Arzneimittel kann nur durch eine vollständige Streichung der Importförderklausel wirksam gesteigert werden.«