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Kinderarzneimittel

Laumann: Bund soll Versorgungsmangel feststellen

Angesichts der derzeitigen Krankheitswelle hat Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) die Bundesregierung aufgerufen, die Versorgung mit Kinderarzneimitteln kurzfristig zu verbessern. Die Feststellung eines Versorgungsmangels würde es den Behörden ermöglichen, den Import von Arzneimitteln zu erlauben. Auch Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein, hält Lauterbachs Pläne für wenig hilfreich.
Anne Orth
21.12.2022  11:10 Uhr
Laumann: Bund soll Versorgungsmangel feststellen

Mit dem gestern veröffentlichten Eckpunktepapier für ein Generika-Gesetz will Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) gegen den Arzneimittelmangel angehen. Geplant ist unter anderem, dass bei Kinderarzneimitteln auf Festbeträge und Rabattverträge künftig verzichtet werden soll. Die Erstattungsbeträge für Kindermedikamente sollen um 50 Prozent steigen. Zudem will das Bundesgesundheitsministerium die Herstellung von Kinderarzneimittel-Rezepturen in den Apotheken erleichtern. Apotheker sollen bei versorgungskritischen Wirkstoffen zudem eine Pauschale für das Management von Lieferengpässen erhalten. Und: Die während der Pandemie eingeführten gelockerten Abgaberegeln sollen auch weiterhin gelten.

Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hält die angekündigten Maßnahmen in der derzeitigen Infektionswelle mit vielen kranken Kindern nicht für ausreichend. »Die von Minister Lauterbach angekündigte höhere Vergütung von Arzneimitteln für Kinder hilft zwar mittelfristig, doch wir müssen auch kurzfristig handlungsfähig werden«, stellte Laumann klar. Er wies darauf hin, dass es Aufgabe des Bundes sei, die Versorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Die derzeitige Versorgungslage mit Arzneimitteln sei wegen der hohen Nachfrage infolge der aktuellen Krankheitswelle besonders angespannt. Das wirke sich bereits auf die Infrastruktur aus, etwa Kindergärten, Schulen und den öffentlichen Nahverkehr.

Arzneimittel auf Vorrat nach Deutschland importieren

»Deswegen habe ich Minister Lauterbach aufgefordert, einen Versorgungsmangel festzustellen«, teilte Laumann gestern mit. Durch die Feststellung des Versorgungsmangels nach § 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz sei es den Behörden der Bundesländer möglich, zum Beispiel dem pharmazeutischen Großhandel auf Antrag zu gestatten, Arzneimittel auf Vorrat nach Deutschland zu importieren, die nicht in deutscher Sprache gekennzeichnet sind. Sofern ein bestimmtes Fertigarzneimittel wie etwa Fiebersaft vor Ort in einer Apotheke nicht zur Verfügung stehe, könnten Apotheken bestimmte Arzneimittel nach Rücksprache mit dem rezeptausstellenden Arzt selbst herstellen. Dies sehe eine Vereinbarung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) mit dem GKV-Spitzenverband vor. Zur Erinnerung: Zuletzt hatte das BMG einen solchen offiziellen Versorgungsmangel beim Brustkrebsmedikament Tamoxifen festgestellt und somit Importe aus anderen Ländern ermöglicht.

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