Länder fordern Änderungen bei Masern-Impfpflicht |
Der Bundesrat fordert Nachbesserungen beim geplanten Gesetz zur Masern-Impfpflicht. / Foto: iStock/Astrid860
Der Bundesrat lehnt es außerdem ab, dass Kita-Leitungen mit Bußgeldern belegt werden können, wenn ihre Einrichtung trotz Impfpflicht ungeimpfte Kinder aufnimmt. Das Bundeskabinett hatte das Gesetz zur Masernimpfpflicht im Juli auf den Weg gebracht. Der Bundestag muss noch zustimmen. Der Bundesrat kann zwar Einwände erheben, zustimmungspflichtig ist das Gesetz nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit in der Länderkammer aber nicht. Ab März 2020 sollen Eltern den Plänen zufolge vor der Aufnahme ihrer Kinder in eine Kita oder Schule nachweisen müssen, dass diese geimpft sind. Die Impfpflicht gilt auch für Tagesmütter und für das Personal in Kitas, Schulen, in der Medizin und in Gemeinschaftseinrichtungen, wie Flüchtlingsunterkünften. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2.500 Euro.