Küssen beschert uns ein Feuerwerk an Glückshormonen, aber manchmal auch den Kontakt mit krank machenden Keimen. Eine Virologin verrät, in welchen Fällen gilt: »Küssen verboten!«
Lippenherpes:
Hat man selbst Herpesbläschen, gilt das schnell auch für den Kusspartner oder die Kusspartnerin. »Denn die Keimlast der Bläschen ist extrem hoch«, warnt Schuler-Lüttmann.
Selbst antivirale Cremes und Lippenpatches auf den Bläschen schützen den anderen nicht vor Ansteckung. Da hilft nur: Wer Herpesbläschen hat, sollte andere lieber nicht küssen – sicherheitshalber auch nicht auf andere Körperbereiche als die Lippen. Auch Oralsex sollte man sich dann lieber verkneifen. Dabei können nämlich Viren auf den Genitalbereich von Partner oder Partnerin übertragen werden. Die Folge kann Genitalherpes sein, so das Portal »gesundheitsinformation.de« .
Übrigens: »Ansteckend ist man so lange, bis die gelben Krusten nach einer Herpesinfektion abgefallen sind«, sagt Schuler-Lüttmann. Insbesondere Eltern von Babys sollten das »Kussverbot« beherzigen. »Für Babys ist es extrem gefährlich, wenn man sie mit Herpes küsst, weil ihr Immunsystem das Virus noch nicht kennt. Da kann es sogar zu schweren Hirnhautinfektionen kommen.«
Pfeiffersches Drüsenfieber:
Zur Familie der Herpesviren gehört auch das Epstein-Barr-Virus (EBV), das Pfeiffersches Drüsenfieber auslösen kann. Weil es vor allem über Speichel übertragen wird, wird es auch als »Kusskrankheit« bezeichnet. Jugendliche und junge Erwachsene sind besonders häufig betroffen, »Symptome sind Fieber, Halsschmerzen, geschwollene Lymphknoten«, zählt Schuler-Lüttmann auf.
Generell gilt: Es ist eine gute Idee, aufs Küssen zu verzichten, wenn man akute Krankheitssymptome hat. Ansonsten sorgt man sich aber besser nicht zu viel. »Küssen ist gesund – und solange man sich gut fühlt und keine akute Erkrankung hat, dürften die positiven Effekte deutlich größer sein.«