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Medienberichte
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Krankenkassen verlieren Millionen Beitragsgelder durch Investments

Wenn Krankenkassen Geld anlegen, müssen Verluste laut Gesetz ausgeschlossen erscheinen. In vielen Fällen soll es aber Totalausfälle in Millionenhöhe gegeben haben. Das Geld stammt von Versicherten.
AutorKontaktdpa
Datum 07.08.2026  15:05 Uhr

Gesetz: Verlust soll ausgeschlossen erscheinen

Laut Viertem Sozialgesetzbuch sind die Mittel der Träger der Sozialversicherungen »so anzulegen und zu verwalten, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt wird und eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist«. Ausfall- und Liquiditätsrisiken seien durch eine Mischung und Streuung der Anlagen zu begrenzen.

Verband äußert sich nicht weiter

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen wies darauf hin, dass die Sozialversicherungsträger Sachwalter von Beitragsgeldern seien. Die Aufsichtsbehörden in Bund und Ländern hätten spezielle Anlagerichtlinien aufgestellt. Der Spitzenverband sei keine Aufsichtsbehörde gegenüber den Krankenkassen. Daher und vor dem Hintergrund laufender Verhandlungen zu den dargestellten Sachverhalten könne sich der Verband nicht weiter äußern, sagte eine Sprecherin.

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