| Cornelia Dölger |
| 25.03.2026 10:52 Uhr |
Wer die Kosten übernimmt, die beim Austausch von eHBA anfallen, ist nicht abschließend geklärt. Die Gewerkschaft Adexa findet, dass es klare Sache der Apothekenleitung ist – die Arbeitgeber warnen vor unberechtigten Erwartungen. / © Adobe Stock/Krakenimages.com
Wegen der Umstellung auf ein neues TI-Verschlüsselungsverfahren müssen derzeit elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und Institutionskarten (SMC-B) ausgetauscht werden. Eine Sicherheitslücke macht zusätzlich den Austausch auch neuerer Karten notwendig, sofern diese mit einem Infineon-Chip der Generation G 2.1 ausgestattet sind. Anbieter D-Trust informierte seine Kundinnen und Kunden im Februar über Details.
Wenn hierfür Kosten anfallen, stellt sich die Frage, wer diese übernimmt – D-Trust etwa ließ zwar wissen, dass durch den Austausch keine zusätzlichen Kosten für die Betroffenen anfielen. Die Kostenfrage sei allerdings nicht final geklärt, wie die Apothekengewerkschaft Adexa jetzt erklärte.
»Was auf dem Papier einfach klingt, erweist sich in der Praxis als schwierig«, heißt es in einem aktuellen Newsletter der Gewerkschaft. So unkompliziert, wie es die Anbieter teils darstellten, sei der Austausch eben nicht immer, sondern er könne bürokratischen Aufwand und auch Zusatzkosten verursachen. Problematisch sei, dass es bis dato keine verbindlichen Regelungen zu den Kosten gebe.
Gleichzeitig müsse klar sein, dass diese nicht von Mitarbeitenden zu tragen seien, darauf pocht die Gewerkschaft vorsorglich. »Nach Auffassung von Adexa ist die Lage eindeutig: Die Kosten gehören in den Verantwortungsbereich der Apothekenleitung.«
Die Finanzierung erfolge über die monatliche TI-Pauschale, die sämtliche TI-Kosten abdecken solle, auch jene für die eHBA. Diese würden zwar personenbezogen ausgestellt, aber ausschließlich beruflich genutzt. Das Fazit: »Was für die Berufsausübung zwingend erforderlich ist, gilt als Arbeitsmittel – und fällt damit in die Verantwortung von Chefin oder Chef.«
Die Arbeitgeberseite hat ein Problem mit der eiligen Zuschreibung. In einem Offenen Brief an die Adexa kritisiert die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL), dass die Gewerkschaft mit ihrer Ansage den Eindruck einer klaren Verpflichtung der Arbeitgebenden vermittele, die Kosten für angestellte Apothekerinnen und Apotheker zu übernehmen. Gleichzeitig sei aber unbestritten, dass eine verbindliche gesetzliche Regelung gerade nicht existiere. Mithin sei die Frage der Kostenübernahme keinesfalls geklärt, sondern bedürfe einer differenzierten Betrachtung.
Die praktische Realität in den Apotheken stelle sich zudem anders dar, als von der Gewerkschaft beschrieben. So seien eigene eHBA nicht für alle Approbierten im Team erforderlich. In der täglichen Praxis genüge vielmehr regelmäßig der Heilberufsausweis der Apotheken- oder Filialleitung, um die notwendigen Anwendungen abzubilden.
Dass eine rechtlich ungeklärte Lage als klare Verpflichtung der Apothekenleitung dargestellt werde, sei »nicht nachvollziehbar«, heißt es in dem vom 1. TGL-Vorsitzenden Constantin Biederbick unterschriebenen Brief. »Eine solche Zuspitzung schafft Erwartungen, die weder juristisch abgesichert noch betrieblich zwingend begründet sind.« Man plädiere für einen »verantwortungsvollen Umgang« mit solchen Themen. Gerade aktuell brauche der Berufsstand Geschlossenheit und nicht öffentliche Positionierungen, die die Berufsgruppen gegeneinander stellten.