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Corona-Krise

Konkrete Handlungsempfehlungen für Apotheken

Dem Vernehmen nach arbeitet die ABDA derzeit fieberhaft an weiteren Arbeitshilfen in der sich zuspitzenden Situation. Jetzt gibt es aktualisierte Empfehlungen zu Tätigkeiten in der Apotheke während einer Covid-19-Pandemie.
PZ
13.03.2020  22:30 Uhr
Konkrete Handlungsempfehlungen für Apotheken

Erstes Material zur Patienteninformation mit nur leicht erweiterten Angaben für die Apotheken gab es von der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände am 27. Februar. Nach dem gesetzlichen Wirrwarr um die Herstellung von Händedesinfektionsmittel folgte am 5. März hierzu eine entsprechende Handlungshilfe. Sonst standen die Broschüre Influenzapandemie – Risikomanagement in Apotheken mit Stand 2017 und einige allgemeine Hinweise zu Arbeitsschutzmaßnahmen, Hygiene usw. bereit.

Während die Ärzte und Krankenhäuser auf SARS-CoV-2 angepasste Empfehlungen von ihren Fachgesellschaften oder dem Robert-Koch-Institut größtenteils bekamen, fühlten sich viele Apotheker allein gelassen. Konkrete Tipps gab es diese Woche von den Apothekern Stephan und Florian Peer aus Südtirol, die ihre Erfahrungen aus dem Risikogebiet an die deutschen Kollegen weitergegeben haben.

Zum Ende der Woche hat nun auch die Bundesapothekerkammer aktualisierte Arbeitsschutzmaßnahmen – Tätigkeiten in der Apotheke während einer Covid-19-Pandemie herausgegeben, darunter auch ein Standard für die Arzneimittelabgabe in der Offizin sowie für den Botendienst. Die Dokumente sind unter diesem Link zu finden: https://www.abda.de/fuer-apotheker/arbeitsschutz/arbeitsschutzmassnahmen/ unter dem Punkt »Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Blut, Influenzaviren…)«

Darin heißt es unter anderem: »Mitarbeiter mit Krankheitszeichen, wie z. B. Fieber, Husten und/oder Atemnot, Schüttelfrost, haben die Tätigkeit abzubrechen und die Symptome ärztlich abklären zu lassen. Mitarbeiter in der Offizin auf die notwendige Zahl beschränken. Räumlichen Abstand zwischen Mitarbeitern und Patienten wahren; ggf. einfache Barrieren auf Gesicht- oder Körperhöhe, z. B. Plexiglasscheiben, sofern die räumlichen Gegebenheiten das zulassen. Ggf. nur eine begrenzte Anzahl Patienten gleichzeitig in die Offizin lassen.« Das Personal sollte am HV-Tisch geeignete Arbeitskittel und einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Diesen bei Durchfeuchtung wechseln und maximal acht Stunden tragen. Für das Tragen von FFP2-Masken gebe es keine Evidenz. Die Verwendung von Schutzhandschuhen aus hygienischen Gründen in der Offizin wird dagegen nicht empfohlen.

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