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Hirnschrittmacher bei Parkinson

Kleine Impulse für bessere Beweglichkeit

Bewegungsarmut, Zittern, Muskelsteifigkeit – Morbus Parkinson schränkt das Leben vieler Betroffener stark ein. Wenn Medikamente allein nicht mehr ausreichen, kann ein Hirnschrittmacher helfen. Dank moderner Technik sind die Systeme mittlerweile sehr klein und sogar online auf die Symptomstärke des Patienten einstellbar.
AutorKontaktLaura Rudolph
Datum 27.06.2025  09:00 Uhr

Bei der neurodegenerativen Parkinson-Erkrankung gehen dopaminproduzierende Nervenzellen in der Substantia nigra zugrunde. In der Folge sinkt der Dopaminspiegel in bestimmten Hirnarealen – mit typischen motorischen Symptomen wie Bewegungsarmut (Bradykinese), Muskelsteifigkeit (Rigor) und Zittern (Tremor).

Die medikamentöse Behandlung, vor allem mit dem Dopaminvorläufer Levodopa, zielt darauf ab, das Dopamindefizit zu kompensieren. Da die Erkrankung jedoch stetig fortschreitet, erleben viele Patienten bereits nach einigen Jahren Wirkfluktuationen: Auf beweglichere »On-Phasen« folgen Abschnitte mit ausgeprägten Bewegungseinschränkungen – die »Off-Phasen«. Reicht eine medikamentöse Anpassung nicht mehr aus, kann eine gerätegestützte Therapie sinnvoll sein, etwa eine Medikamentenpumpe oder ein Hirnschrittmacher. In Deutschland erhalten pro Jahr etwa 1000 Parkinsonpatienten einen Hirnschrittmacher.

Für wen kommt ein Hirnschrittmacher infrage?

Ein solches Gerät kann die Erkrankung nicht heilen und in der Regel auch keine vollständige Medikamentenfreiheit bewirken. »Durch die tiefe Hirnstimulation kann die benötigte Medikamentendosis aber beträchtlich reduziert werden – manchmal um bis zu zwei Drittel der Ausgangsdosis«, erklärte Dr. Andreas Becker, Chefarzt der Abteilung Neurologie und Ärztlicher Direktor am SRH Kurpfalzkrankenhaus in Heidelberg, im Gespräch mit der PZ. Außerdem räumte er mit einem gängigen Vorurteil auf: »Die tiefe Hirnstimulation ist keineswegs nur die Therapieoption des letzten Strohhalms.«

Geeignet ist das Verfahren für Menschen mit Parkinson, die seit mindestens vier Jahren erkrankt sind und trotz optimierter Medikation unter motorischen Schwankungen leiden. Sie sollten kognitiv und psychisch stabil sein.

Zu den Kontraindikationen zählen etwa schwere Depressionen, demenzielle Syndrome, Blutgerinnungsstörungen oder ein hohes Risiko für Narkosekomplikationen durch Begleiterkrankungen. Auch das Alter spielt eine Rolle, aber hier kommt es auch auf den Allgemeinzustand des Patienten an. »Eine fitte 75-Jährige kann beispielsweise geeigneter sein als ein multimorbider 55-Jähriger«, so Becker. Die Kosten für den Eingriff werden von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen, sofern die medizinischen Kriterien erfüllt sind.

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