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GKV-Spargesetz
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Klarere Definition für Verbandmittel

Mit einem Preismoratorium will die Bundesregierung den Verbandmittel-Markt zeitweise regulieren. Das GKV-Spargesetz soll zudem Unklarheiten bei der Begriffsdefinition ausräumen. 
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 04.05.2026  15:30 Uhr
Entwurf: Markt »weitestehend unreguliert«

Entwurf: Markt »weitestehend unreguliert«

Mit dem Auslaufen der Frist Ende 2026, bis zu der sonstige Produkte ohne Nutzennachweis verordnungsfähig sind, ergeben sich laut Regierungsentwurf Einsparungen in Höhen von rund 180 Millionen Euro pro Jahr.

Deckeln will die Bundesregierung beim Preis und plant ein Preismoratorium ab dem 1. Januar 2027, sobald die letzte Übergangsfrist abgelaufen ist. Es soll bis zum 31. Dezember 2030 andauern. Damit sollen die Kassen 170 Millionen Euro pro Jahr einsparen können.

Zur Begründung heißt es, dass der Markt und die Preisentwicklung für Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung »bislang weitestgehend unreguliert« seien. Gleichzeitig solle für Hersteller ein Inflationsausgleich ermöglicht werde. »Mit dem Preismoratorium, der neuen Legaldefinition für Verbandmittel in § 31 Absatz 1a und der Möglichkeit für die Hersteller, einen Inflationsausgleich auf die Preise ab dem Jahr 2028 geltend machen zu  können, ist eine wirtschaftliche und stabile Versorgung gewährleistet«, schreibt das BMG.

Der BVMed sieht im Preismoratorium wenig Effizienz. Es sei »kein Instrument zur nachhaltigen Steuerung der Ausgaben im Verbandmittelbereich«, heißt es. Vielmehr berge es Risiken für die Versorgungsqualität, belaste die Unternehmen und erhöhe bürokratischen Aufwand. 

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