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Arbeitsrecht
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Keine feste Regel für Probezeitdauer bei Befristung

Wie lange darf eine Probezeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis dauern? Diese Frage sorgt in der Praxis immer wieder für Unsicherheit. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun klargestellt: es gibt keinen festen Regelwert.
AutorKontaktJasmin Herbst
Datum 24.03.2026  13:30 Uhr

Einordnung der Entscheidung für die Praxis

Bereits Ende 2024 hatte das BAG entschieden, dass eine Probezeit jedenfalls nicht gleichlautend bis zum Enddatum einer Befristung wirksam vereinbart werden kann. Nun erklärte das BAG erneut, dass zum Verhältnis Probezeit – Befristung kein Regelwert besteht, der zur wirksamen Vereinbarung herangezogen werden kann. Vielmehr sei der jeweilige Einzelfall beziehungsweise dessen Gestaltung ausschlaggebend.

Arbeitgeber sind damit gut beraten, unter Berücksichtigung der jeweiligen Tätigkeit und der vereinbarten Befristungsdauer abzuwägen, welche Laufzeit der Probezeit vereinbart werden soll.

Weitere Tipps zu Rechtsfragen in der Arbeitswelt finden Sie unter der PZ-Rubrik pharmastellen.jobs.

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