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Pro Generika
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Keine Exklusiv-Rabattverträge für Krebsmedikamente & Co.

Was für Biosimilars gilt, soll auch für versorgungskritische Generika greifen: ein Verbot von exklusiven Rabattverträgen. Denn durch sie ausgelöste Unterbietungswettbewerbe erhöhen das Risiko für Versorgungsengpässe, wie Pro Generika anhand von Tamoxifen & Co. verdeutlicht.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 19.06.2026  11:30 Uhr
Verbot von Exklusiv-Ausschreibungen beugt Engpässen vor

Verbot von Exklusiv-Ausschreibungen beugt Engpässen vor

Vor diesem Hintergrund appelliert die Generika-Branche an die Politik, das Verbot exklusiver Rabattverträge auf alle versorgungskritischen Arzneimittel auszuweiten. Und zwar für mindestens fünf Jahre. Dabei setzt sie auf die kommende Pharmastrategie der Bundesregierung. Dies sei der richtige Rahmen dafür.

Dass ein Verbot von Exklusivausschreibungen funktioniert, um Lieferengpässen vorzubeugen, zeigte zuletzt das Beispiel der Kinderarzneimittel. Vor drei Jahren waren Fiebersäfte und Antibiotika immer wieder nicht oder nur schwer lieferbar. Mit dem ALBVVG (Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz) wurden dann 2023 exklusive Rabattverträge verboten. Laut Pro Generika kamen in Folge wieder mehr Hersteller und neue Präparate auf den Markt – Lieferengpässe gibt es seitdem nicht mehr.

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