Kein gesonderter Rettungsschirm für AvP-Apotheken |
Das Insolvenzverfahren beim Düsseldorfer Apothekenrechenzentrum läuft noch. Die betroffenen Apotheken können laut Regierung einen KfW-Kredit aufnehmen. / Foto: picture alliance/dpa
Mitte September wurde bekannt, dass das Düsseldorfer Apotheken-Abrechnungszentrum AvP vor der Insolvenz steht. Für die rund 3000 betroffenen Apotheken waren die vergangenen Wochen sehr schwierig. Viele von ihnen stecken aufgrund von ausgebliebenen Abschlagszahlungen in existenziellen Finanznöten. Kurz nach der Bekanntgabe der Insolvenz forderte insbesondere die Opposition im Bundestag aber auch die Apothekengewerkschaft Adexa einen staatlichen Rettungsschirm für die Apotheker in Not.
Im Rahmen einer Kleinen Anfrage hakte die AfD-Fraktion am 1. Oktober im Bundestag nach, ob die Bundesregierung einen Rettungsschirm für die betroffenen Apotheken plant. Die Antwort der Koalition liegt der PZ vor. Darin heißt es, dass für Apotheken grundsätzlich die Möglichkeit besteht, »unterstützende Liquiditätshilfen im Rahmen des bestehenden Sonderprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), einschließlich des KfW-Schnellkredits, in Anspruch zu nehmen«. Die diversen Kredite werden laut Antwort der Bundesregierung über einen Finanzierungspartner beantragt, dies ist in der Regel die Hausbank. Dabei können sowohl gewerbliche Unternehmen als auch Freiberufler die Kredite beantragen.
Die KfW-Kredite richten sich laut Bundesregierung nach Gründungsjahr und Beschäftigtenzahl des kreditsuchenden Unternehmens sowie nach dem Haftungsumfang des beteiligten Finanzierungspartners. Auch die Konditionen unterscheiden sich stark. Diverse Kreditmöglichkeiten im Rahmen der KfW-Kredite, die den Apothekern offenstehen, listet die Bundesregierung in dem Schreiben zudem auf. Der KfW-Unternehmerkredit sei beispielsweise für Unternehmen geeignet, die mindestens fünf Jahre am Markt sind. Der KfW-Schnellkredit 2020 könne von Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern beantragt werden und der ERP-Gründerkredit-Universell richtet sich an Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind. Damit verweist die Bundesregierung auf die staatlichen Hilfen, die in Bezug auf die Coronavirus-Krise eingerichtet wurden.